Buch. Um die rechtliche Seite von Kunstwerken, Kunsthandel und Wiedergabe von Kunst geht es im „Handbuch Kunstrecht“, nun in 2. Auflage.
Viele praktische Fragestellungen des künstlerischen Schaffens, des Kunsthandels, der Präsentation von Kunstwerken, des Schutzes und der Weitergabe von Kunst haben eine rechtliche Dimension, heißt es beim Verlag Manz: Das jetzt in 2. Auflage erschienene „Handbuch Kunstrecht“ legt einen speziellen Fokus auf bildende Kunst und soll einen raschen Zugang zum Kunstrecht vermitteln sowie Antworten auf Praxisfragen geben.
Die Inhalte
Der Leitfaden richtet sich an im Kunstbereich Tätige, darunter Kunstschaffende, Sammler, Aussteller, Händler und Galeristen, Versicherer, Kunstberater etc. Die 2. Auflage ist auch digital über die RDB.at Rechtsdatenbank beziehbar und wurde um mehrere Themenbereiche erweitert und überarbeitet. Neu sind demnach u.a. die Kapitel:
- Kunstfälschung
- Digitale Kunst
- Kunstförderung
- Straf-, Steuer- und Zollrecht
Zu den Themen gehören außerdem die Grundlagen von Kunstrecht, Kunst und Kunstgewerbe, digitale Kunst, Kunst und Kultur im Unionsrecht, Kunstfälschung und Falschzuschreibung. Weiters behandelt werden der Blick auf die Kunst in so unterschiedlichen Materien wie dem Verfassungsrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Förderwesen und dem Steuerrecht.
Auch Kunstsponsoring, der Handel mit Kunstwerken, Auktionen, Zoll, Rechtsfragen der Restaurierung, das Urheberrecht u.v.m. werden behandelt. Die Herausgeber sind MMAg. Dr. Alexandra Pfeffer (Universität Wien) und Dr. Roman Alexander Rauter (mslegal). Zahlreiche SpezialistInnen haben am Inhalt mitgewirkt.