Corona-Infos. Regierung, Wirtschaftskammer und Steuerberater haben gemeinsam einen Leitfaden für die Verrechnung der Kurzarbeit erstellt.
Die Wirtschaftskammer Österreich, die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und das Arbeitsministerium haben ein Infopaket erarbeitet, das die wesentlichen Fragen der Lohnverrechnung bei der Corona-Kurzarbeit erläutern soll. Die gesetzlichen Erleichterungen bei der Lohnverrechnung sind bereits in Kraft getreten. Damit werde „die endgültige Lohnverrechnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinfacht“, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher.
Kurzarbeits-Bruttotabelle für Lohnverrechner und IT
Die einzelnen Berechnungsschritte werden dabei durch Beispiele verdeutlicht. Kern der Berechnung ist die Kurzarbeits-Bruttotabelle, aus der man in 5-Euro-Schritten das jeweilige Bruttoentgelt in Kurzarbeit ableiten kann. Mit diesem Infopaket haben nun auch die Softwarehersteller eine Grundlage für die weiteren Programmierungsschritte, heißt es weiter.
„Wir wollen umfassend informieren und unterstützen. Für die monatlichen Abrechnungen beim AMS sind auch weiterhin keine vollständigen bzw. endgültigen Lohnabrechnungen notwendig“, so Aschbacher. „Vielen Dank an alle, die an diesem umfassenden Infopaket mitgearbeitet haben.“
Der Leitfaden für die Lohnverrechnung, die Tabellen für das Mindestbruttoentgelt und erweiterte FAQ zum Thema Kurzarbeit stehen ab sofort unter www.bmafj.gv.at zur Verfügung.