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Recht

Grundbuchs-Novelle 2020 kommt ins Parlament

©ejn

Immobilien. Die neue Grundbuchs-Novelle soll die Treuhänderrangordnung stärken. Außerdem sind gewisse Erleichterungen im Verfahren geplant.

Die Stärkung und insbesondere die praktikablere Ausgestaltung der Treuhänderrangordnung ist laut Parlamentskorrespondenz die Hauptstoßrichtung einer von der Regierung vorgelegten Grundbuchs-Novelle 2020 (223 d.B.). Diese hat jetzt den Justizausschuss erreicht.

  • Konkret sehe der Entwurf eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor.
  • Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen.
  • Schließlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden.

Erleichterungen bringt der Entwurf überdies auch bei der Antragstellung und der Zustellung.

 

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