Compliance. Die WiEReG-Novelle bringt wesentliche Änderungen für Rechtsträger wie auch berufsmäßige Parteienvertreter mit sich: So gibt es künftig eine jährliche Meldepflicht.
Ab 10. November 2020 können jene Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, durch einen Parteienvertreter an das zentrale Register übermittelt werden (Compliance-Package), erinnert Lindecampus.
Eingesehen werden können diese Dokumente von jenen Unternehmen, die Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention unterliegen, wie z.B. Kreditinstitute, Finanzinstitute, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Die Auswirkungen in der Praxis
In einem Webinar am 2.7.2020 wollen die Verantalter aus Sicht des zuständigen Experten im BMF als auch der Steuer- und Rechtsberatung darlegen, welche Auswirkungen dies auf Praxis der Rechtsprofis hat.
Präsentiert werden die Meldeformulare und Abfragen von Compliance-Packages, Hinweise zur Erstellung von Compliance-Packages durch berufsmäßige Parteienvertreter und Besonderheiten bei Privatstiftungen.
Auch die rechtliche Verantwortung der Parteienvertreter und mögliche Sanktionen gem. § 15 WiEReG werden demnach beleuchtet. Die Vortragenden sind Mag. Alexander Peschetz (BMF), RA Dr. Maximilian Weiler (JWO/Deloitte legal) und WP/StB Dr. Christian Wilplinger (Deloitte).