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Recht, Tools

Zahl der DSGVO-Klagen in Österreich verdoppelt

©ejn

Wien. Der neue Bericht der österreichischen Datenschutzbehörde zeigt einen anhaltend massiven Anstieg bei Individualbeschwerden und Verfahrenszahlen.

Die seit Ende Mai 2018 geltende Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat auch das Jahr 2019 für die Datenschutzbehörde (DSB) geprägt. Der Bericht der DSB für 2019, den das Justizministerium jetzt dem Nationalrat übermittelt hat, verzeichnet weiterhin einen massiven Anstieg der Individual- und grenzüberschreitenden Beschwerden im Datenschutz sowie bei den Verfahrenszahlen.

Die Vervielfachung der Beschwerden und der Verfahren zeige deutlich, dass die Datenschutzbehörde auch 2020 zusätzlichen Personalbedarf habe, wird an mehreren Stellen im Bericht angeführt.

Die Post als Spitzenreiter

Allein betreffend die Österreichische Post AG seien – nach medialen Berichten über dortigen Adresshandel bzw. Datenvermarktung – im Jahr 2019 mehr als 500 Individualbeschwerden bei der Datenschutzbehörde anhängig gemacht worden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

  • Die gesamte Eingangszahl an Individualbeschwerden belief sich auf 2.102 (2018: 1.036) und hat sich somit mehr als verdoppelt.
  • Zudem gab es 698 grenzüberschreitende Fälle aus dem Ausland (2018: 430), die die Behörde seit den DSGVO-Regelungen ebenfalls zu behandeln hat.
  • Auch die Zahl der Rechtsauskünfte, die die DSB erteilt hat, ist von 4.052 im Jahr 2018 auf 4.384 im Jahr 2019 weiter gewachsen.

Steigende Verfahrenszahlen und Säumnisbeschwerden

Die steigenden Verfahrenszahlen gepaart mit dem derzeitigen Personalstand bedingen laut Bericht auch, dass die Verfahrensdauer, die von Gesetzes wegen längstens sechs Monate betragen sollte, in etlichen Fällen überschritten wurde. Die Folge seien Säumnisbeschwerden an das Bundesverwaltungsgericht.

Hinzu komme, dass mit vielen Entscheidungen „Neuland“ betreten wird und die zu entscheidenden Sachverhalte an inhaltlicher Komplexität zunehmen. Zusätzlich haben viele Verfahren grenzüberschreitenden Charakter, wo Partnerbehörden einzubinden und Übersetzungen vorzunehmen sind.

Die Statistik verzeichnet unter anderem im Berichtsjahr samt 31 Säumnisbeschwerden 164 Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (2018: 50), 215 amtswegige Prüfverfahren (2018: 129) und – von 134 im Jahr 2018 leicht rückläufige, aber demnach fordernde – 124 Verwaltungsstrafverfahren, daraus etwa eine Vielzahl betreffend Videoüberwachung.

Die internationale Perspektive

Darüber hinaus führt die DSB seit dem 25. Mai 2018 in ihrem Bereich nicht nur nationale, sondern auch grenzüberschreitende Verfahren – federführend seither 14 an der Zahl. Im Jahr 2019 langten bei der DSB laut Bericht 177 nationale Beschwerdefälle ein, die einen grenzüberschreitenden Sachverhalt aufwiesen. Dazu kamen die 698 grenzüberschreitenden Beschwerden, die an die Datenschutzbehörde von einer anderen Aufsichtsbehörde herangetragen wurden.

Zudem wurden der Datenschutzbehörde im Jahr 2019 923 inländische Sicherheitsverletzungen, 44 Sicherheitsverletzungen gemäß Telekommunikationsgesetz, 11 grenzüberschreitende Sicherheitsverletzungen sowie 71 Sicherheitsverletzungen von ausländischen Aufsichtsbehörden gemeldet.

Geldbußen in der Höhe von über 18 Mio. Euro verhängt

Seit Mai 2018 kommt der Datenschutzbehörde auch die Aufgabe zu, zu entsprechenden Verstößen Geldbußen zu verhängen.

In diesem Zusammenhang hat die DSB dem Bericht zufolge mit Stand Ende 2019 38 Geldbußen im Gesamtausmaß von rund 18,107 Mio. € verhängt und 11 Verwarnungen ausgesprochen. Der Löwenanteil von 18 Mio. € ist demzufolge allerdings nicht rechtskräftig und richtet sich im Zusammenhang mit der medial berichteten Datenvermarktungsthematik gegen die Österreichische Post.

Insbesondere in Fällen von Verfahren gegen Privatpersonen betreffen Geldbußen etwa den Betrieb von Videoüberwachungseinrichtungen in und außerhalb von privaten Gebäuden sowie in Fahrzeugen installierte Kamerasysteme, sogenannte Dash-Cams.

Urteile und Aufgaben

Neben ausgewählten Beschwerdeentscheidungen und Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Beschwerdeverfahren finden sich im Bericht auch ausgewählte höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2019. So habe der Verfassungsgerichtshof Bestimmungen der im gesetzlichen „Sicherheitspaket 2018“ enthaltenen Section-Control-Datenauswertung für Sicherheitszwecke und zum sogenannten „Bundestrojaner“ ebenso wie eine Regelung zu einer umfassenden Datenverarbeitung nach dem Sozialhilfe-Statistikgesetz 2019 für verfassungswidrig erklärt. In den angeführten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Berichtsjahr geht es unter anderem um die Datenschutzverantwortlichkeit bei sogenannten „Social Plugins“ und um „vorangekreuzte Kästchen“ auf Webseiten sowie um das „Recht auf Vergessenwerden“ in Suchmaschinen.

Der Datenschutzbehörde als nationaler Kontrollstelle obliegen im Datenschutz umfassende Aufgaben wie die Führung von Individualverfahren auf Antrag, die Führung amtswegiger Verfahren, die Führung internationaler, grenzüberschreitender Verfahren, die Akkreditierung von Verhaltensregeln, die Bearbeitung von Data-Breach-Meldungen, die Verordnungserlassung etwa betreffend die Datenschutz-Folgenabschätzung („black list/white list“) sowie die Führung von Verwaltungsstrafverfahren. Die DSB ist darüber hinaus Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien, wie im Bericht etwa anhand der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene dargestellt wird.

 

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