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Business, Recht

1,3 Millionen Euro Entschädigung für Reisende durch apf

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Wien. Die staatliche Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat ihren Jahresbericht 2019 vorgelegt: Rund 1,3 Millionen Euro wurden demnach an Entschädigung für Reisende erzielt.

Die apf setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhelfe die apf Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. „In außergerichtlichen Schlichtungsverfahren konnte die apf insgesamt über 1,3 Millionen Euro für Reisende nach Problemen mit Flug, Bahn oder Bus erwirken. Die apf ist eine wichtige Einrichtung, um über die Rechte der Fahrgäste aufzuklären und diese kostenlos und risikolos geltend zu machen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Entschädigung vor allem für Flugreisende

Insgesamt konnte die apf 1.301.094 Euro für Reisende erwirken. Der größte Anteil entfalle mit 1.251.532 Euro auf den Flugbereich, gefolgt vom Bahnbereich mit 48.054 Euro und dem Busbereich mit 1.508 Euro. Staatssekretär Magnus Brunner: „Bei 71 Prozent der abgeschlossenen Schlichtungsverfahren im Flugbereich konnte die apf ein positives Ergebnis für die Passagiere in Form einer Zahlung erreichen. Das heißt, dass alleine Flugreisende über 1,25 Millionen Euro durch die Schlichtungsstelle erhielten – das sind elf Prozent mehr als im Vorjahr“.

Die Leiterin der apf, Maria-Theresia Röhsler, verweist auf das intensive Schlichtungsjahr. „2019 hatten wir mehr zu tun denn je – die Zahl an eingereichten Schlichtungsanträgen lag bei 6.395. Im Bahnbereich verzeichneten wir einen starken Anstieg um über 53 Prozent und haben damit erstmals die 1.000er-Marke überschritten. Die Schlichtungsanträge im Flugbereich blieben auf einem hohen Niveau“, so Röhsler.

  • Im Jahr 2019 brachten Reisende insgesamt 6.395 Schlichtungsanträge bei der apf ein. Die apf schloss in Summe 4.139 Verfahren ab, dies bedeute einen Anstieg um rund 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018.
  • Mit 3.397 abgeschlossenen Verfahren, einer Steigerung von rund 23 Prozent zu 2018, entfiel der größte Anteil auf den Flugverkehr.
  • Einen massiven Anstieg von rund 49 Prozent gegenüber dem Vorjahr hat der Bahnbereich mit 704 abgeschlossenen Schlichtungsverfahren verzeichnet, gefolgt vom Busbereich mit abermals 37 Verfahren.

In 73 Prozent der abgeschlossenen Verfahren erzielte die apf laut den Angaben ein positives Ergebnis für Reisende. Der Hauptgrund für Verfahren im Flugverkehr waren 2019 mit 51,5 Prozent Verspätungen, gefolgt von Annullierungen mit 43 Prozent und Nichtbeförderung – z. B. durch Flugüberbuchung – mit 4,7 Prozent.

Mit 36,5 Prozent waren im Bahnverkehr Strafzahlungen bzw. Inkassoforderungen der Hauptgrund der abgeschlossenen Verfahren, gefolgt von Fahrpreiserstattungen mit 33,5 Prozent. Auf Platz drei lagen mit 19,2 Prozent Verspätungsentschädigungen (für Ticketkosten) und Entschädigungen (für andere Folgekosten).

Jährliches Bahn-Audit geplant

2019 führte die apf im Bahnbereich erstmals ein Audit durch: Sie überprüfte in der Steiermark die Verfügbarkeit von Fahrgastrechte-Informationen an Bahnhöfen und besuchte die Bahnunternehmen und den Verkehrsverbund. Die apf hat entsprechende Empfehlungen im Sinne der Fahrgäste an die Unternehmen abgegeben und werde die Umsetzung zeitnah prüfen.

Zukünftig plane die apf jährlich ein derartiges Bahn-Audit zur Überprüfung wieweit Bahnunternehmen die Anforderungen der Fahrgastrechte in der Praxis erfüllen.

 

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