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Wien. Das geplante Konjunkturstärkungsgesetz 2020 enthält laut Kritikern eine versteckte Bevorzugung des Fiskus bei Insolvenzen. Auch der OGH ist dagegen. Nun wird der Entwurf geändert.
So hat der KSV in einer Aussendung massive Kritik am Entwurf geäußert: Dieser enthalte den Versuch, über die Hintertür eine deutliche Besserstellung des Fiskus gegenüber anderen Gläubigern herbeizuführen, wenn es um die rechtliche Stellung vor und während einer Unternehmenspleite geht.
Höchstrichter auf den Barrikaden
Vereinfacht gesagt hätte die Finanz künftig auch im Vorfeld von Insolvenzen ihre ausständigen Steuerforderungen bedenkenlos eintreiben können: Im Gegensatz zu anderen Gläubigern wäre dies bei Eintritt der Insolvenz nicht mehr anfechtbar gewesen. Die Finanz hätte also ihre Schäfchen ins Trockene gebracht, während die übrigen Gläubiger mit entsprechend weniger Geld zu rechnen hätten.
Dass die Gläubigerschützer des KSV sich über eine solche Absicht nicht glücklich zeigen ist verständlich. Doch auch der Oberste Gerichtshof (OGH) äußerte in der Begutachtung erhebliche Verfassungsbedenken – man trete der beabsichtigen Bestimmung daher entgegen, heißt es kämpferisch in der Stellungnahme des OGH.
Das Finanzministerium gelobt nun Besserung: Der Entwurf werde geändert. Kritisiert wird vom OGH übrigens auch die kurze Begutachtungsfrist von nur fünf Tagen.