Arbeitsrecht. Wo benachteiligen Kollektivverträge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen ihres Teilzeit-Status? Eine Neuerscheinung nimmt rund 300 KV unter die Lupe.
Teilzeitarbeit ist von großer arbeitsmarkt- und frauenpolitischer Bedeutung. Kollektivverträge erfassen den Großteil der privaten Arbeitsverhältnisse in Österreich. Ungeachtet der Bedeutung von Teilzeitarbeit, enthalten Kollektivverträge immer noch Regelungen, die Teilzeitbeschäftigte benachteiligen, heißt es bei Verlag Manz.
Nach der vorliegenden Untersuchung benachteiligen Kollektivverträge Teilzeitbeschäftigte bei der Vordienstzeitenanrechnung und Vorrückung, bei Zulagen und Zuschlägen, bei bezahlten Pausen, Feiertagen, Sonderzahlungs- und Jubiläumsgeldbemessung sowie bei Betriebspensionszusagen.
Umfang und Autor
Die vorliegende Arbeit prüft die Rechtfertigung dieser Teilzeitbenachteiligungen umfassend und systematisch und ist österreichweit laut Verlag die erste ihrer Art. Konkret werden 307 Kollektivverträge zitiert. Autor Dr. Florian Hörmann war Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien und ist nun Rechtsanwaltsanwärter bei CMS.