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Business, Recht

EuGH lässt den VKI in Österreich gegen VW klagen

Dieselskandal. Der VKI pocht darauf, dass Österreicher vor ihren eigenen Gerichten mit Klage gegen VW vorgehen dürfen. Der EuGH sieht das im Fall der Diesel-Entschädigungen auch so.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs ein. VW jedoch stellte sich auf den – für den Autokonzern günstigen – Standpunkt, dass eine Klage nur in Deutschland möglich sei.

Nachdem VW Ende Mai in einer auch für Österreich grundlegenden Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs erstmals höchstgerichtlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde, bringt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiteren Rückenwind für die geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten, heißt es beim VKI: Der EuGH setze einen Schlusspunkt im Zuständigkeitsstreit, bestätige die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den VKI-Sammelklagen und erteile der Verzögerungsstrategie von VW damit eine klare Absage.

„US-Betroffene innerhalb von 6 Monaten entschädigt“

Mitte September 2015 hatte VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189, Abgastests mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben. Während Betroffene in den USA innerhalb von 6 Monaten entschädigt wurden, warten Betroffene in Österreich nach wie vor auf ihr Geld, erinnert der VKI: VW hat Entschädigungszahlungen hierzulande bislang verweigert. Der VKI brachte daher im September 2018 im Auftrag von BMSGPK und BAK und mit Finanzierung der Omni Bridgeway 16 Sammelklagen für rund 10.000 Geschädigte bei allen Landesgerichten Österreichs gegen VW ein.

Seit das Landesgericht Klagenfurt im April 2019 ein Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der Zuständigkeit österreichischer Gerichte beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet hatte, lagen die Verfahren weitgehend auf Eis.

Nunmehr liegt das Urteil des EuGH vor, das dem VKI vollumfänglich Recht gibt und die Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt. Nach dem EuGH muss VW im Falle unzulässiger Manipulationen der in Verkehr gebrachten Fahrzeuge vernünftigerweise erwarten, auch vor den Wohnsitzgerichten der Endabnehmer in Österreich geklagt zu werden. Der Schaden tritt nach dem EuGH im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs zu einem überhöhten Wert ein. Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden, die Gerichte können sich – fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen – endlich den Sachfragen zuwenden, freut sich der VKI.

„Der Druck auf VW steigt, die Verzögerungsstrategie hat mit dem heutigen Tag ein Ende. Das Urteil schafft die Grundlage dafür, dass VW nun auch in Österreich zur Rechenschaft gezogen wird“, so Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im VKI. „Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals ist es höchste Zeit, dass österreichische Geschädigte angemessen entschädigt werden“.

Das deutsche BGH-Urteil vom Mai 2020 hat aus Sicht des VKI nun auch für Österreich eine starke Signalwirkung und sei aufgrund der vergleichbaren Rechtslage weitgehend übertragbar: Auch hierzulande begründe das vom BGH festgestellte qualifizierte Fehlverhalten von VW Schadenersatzansprüche der Betroffenen, denn auch hier haben die Betroffenen einen überhöhten Kaufpreis für ein manipuliertes Kfz bezahlt, heißt es weiter.

Droht Verjährung im Dieselstreit?

Nach Ansicht des VKI sprechen auch gute Gründe dafür, dass viele Betroffene keine Verjährung ihrer Ansprüche befürchten müssen, weil die qualifizierte Schädigung eine 30-jährige Verjährungsfrist auslöst. Letzteres sieht man im VKI auch aus generalpräventiven Gründen für wesentlich an: „Es wäre unerhört, wenn sich VW nach dem bisherigen strategischen Spiel auf Zeit auch noch mit einem formalen Verjährungseinwand aus der Verantwortung stehlen könnte“, meint Ulrike Wolf, und verweist darauf, dass es in Österreich neben den derzeit in den Sammelklagen vertretenen 10.000 Geschädigten noch rund 300.000 weitere Betroffene gibt, die ihre Ansprüche bislang überhaupt nicht geltend gemacht haben. Ihre Chancen auf eine Entschädigung sind nach den jüngsten Urteilen nicht nur intakt, sondern deutlich gestiegen.

“Wir hoffen, dass VW diese Entscheidung endlich zum Anlass nimmt, seinen Schlingerkurs zu beenden und auch seinen österreichischen Kunden ein vernünftiges Angebot macht. Alles andere wird nur teurer für den Konzern“, so Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG (früher Roland ProzessFinanz).

Die Entscheidung des EuGH sei sehr praxisnahe und erfreulich für die Vielzahl Betroffener, meint auch Konsumentenschutzminister Rudi Anschober (Grüne): Damit stehe einer inhaltlichen Lösung des Rechtsstreites formal nichts mehr im Wege. „Ich appelliere an VW auch österreichische VerbraucherInnen – wie bereits im deutschen Musterfeststellungsverfahren – rasch zu entschädigen und das Verfahren vergleichsweise zu beenden. VerbraucherIinnen dürfen nicht abhängig von ihrer Nationalität unterschiedlich behandelt werden“, so Anschober.

Als „wichtigen Etappensieg“ bezeichnet auch AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic das EuGH-Urteil: „Damit ist eine wichtige Hürde in den mühsamen Prozessen genommen. VW soll nun die Verzögerungstaktik beenden und auch österreichischen Betroffene für die manipulierten Dieselautos entschädigen.“

„Besser in Deutschland klagen“

In Deutschland buhlt die Kanzlei Goldenstein & Partner – neuerdings auch in Innsbruck vertreten – weiterhin um österreichische Kläger. Sie empfiehlt ihnen trotz EuGH-Entscheidung eine Klage in Deutschland. Anwalt Claus Goldenstein: “Die Zuständigkeit ist jetzt zwar geregelt, doch wie Betroffene entschädigt werden, ist weiterhin unklar und muss jeweils entschieden werden. In Deutschland ist das seit Ende Mai klar definiert”. Seine Kanzlei vertrete bereits über 1.500 österreichische Mandanten.

Dabei stößt Goldenstein freilich auf wachsende Konkurrenz: Auch VSV-Chef Peter Kolba bietet „Diesel-Geschädigten immer noch kosten- und risikofreie Individualklagen in Deutschland an“, wie der frühere Rechtschef des VKI in einer Aussendung betont. Neben VW, Audi, SEAT und Skoda (alles VW-Konzernmarken bzw. -Töchter) kann man sich auf seiner Homepage auch für eine Sammelklage gegen Daimler anmelden.

 

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