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Business, Recht

Neue Kurzarbeit und Corona-Ampel kommen

©ejn

Corona-Krise. Eine offizielle „Corona-Ampel“ warnt ab August vor Gefahrenregionen in Österreich. Und die Kurzarbeit wird – zu etwas strengeren Bedingungen – verlängert.

Die von der Regierung bereits angekündigte „Corona-Ampel“ wird konkret: Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober soll sie im August in Testbetrieb gehen und dann im September in den Echtbetrieb starten. Vier Farben, nämlich Grün, Gelb, Orange und Rot, stehen dabei für „geringes“ bis „hohes“ Risiko bzw. – im Fall von Rot – für „Akutsituation“.

Was die Ampel zeigt, soll eine Fachkommission bestimmen, die Ministerien- und Bundesländervertreter, Ärzte, usw. enthalten wird. Die Leitlinien, nach denen das zu geschehen hat, werden nun noch ausgearbeitet, ebenso wie der notwendige Rechtsrahmen. Daher ist es nicht einfach, eine Voraussage zu treffen, wie beispielsweise die aktuelle Covid-19-Situation in St. Wolfgang eingestuft würde.

Die bereits in Betrieb befindliche, auf eine Privatinitiative zurückgehende CSH Corona-Ampel stuft das Salzkammergut jedenfalls ebenso wie viele andere Teile Österreichs als „gelb“ ein. Ihre dreiteilige Skala unterscheidet zwischen:

  • „weniger als 1 positiv getesteter Fall pro 10.000 Einwohner“ (grün)
  • „weniger als 10 positiv getestete Fälle“ (gelb)
  • „ab 10 positiv getestete Fälle“ (rot)

In dieser Weise auf die Gesamtbevölkerung umgelegt, reicht der Ausbruch in St. Wolfgang (62 Fälle) nicht aus, um den betreffenden Bezirk Gmunden mit seinen rund 101.000 Einwohnern in den roten Bereich zu befördern. Die künftige offizielle Corona-Ampel soll allerdings auch auf spezifische Gegebenheiten der Situation Rücksicht nehmen.

Die neue Kurzarbeit

Schon deutlich weiter ist die Regierung bei der Neuregelung der Corona-Kurzarbeit: Sie wird von einem neuen, auf sechs Monate angelegten Modell abgelöst, allerdings sind die Bedingungen etwas weniger großzügig als zum Start.

Die Neuregelung war laut Regierung nötig, weil das bestehende Modell zwar im September ausläuft, der Arbeitsmarkt aber immer noch sehr von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt sei. Nun wird das alte Modell bis Ende September verlängert und dann von der „Kurzarbeit neu“ ab 1. Oktober 2020 abgelöst. Das neue Modell kann von Unternehmen für maximal 6 Monate beantragt werden.

Galt bei der Kurzarbeit bisher eine Mindestarbeitszeit von 10 Prozent, so steigt dieser Prozentsatz nun auf 30 Prozent (mit Zustimmung der Sozialpartner soll ein Unterschreiten möglich sein). Maximal sind 80 Prozent der Normalarbeitszeit möglich.

Die Unternehmen müssen nur diese tatsächliche Arbeitszeit bezahlen. Für den Rest springt das Arbeitsmarktservice ams ein, sodass die Beschäftigten 80 bis 90 Prozent ihres Nettogehalts bekommen.

Zusätzlich zu zur neuen Kurzarbeit sollen auch geförderte Ausbildungsinitiativen und weitere Förderungen kommen. „Die Flexibilisierung durch die Möglichkeit der Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Kurzarbeit ist ein Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Zeit vernünftig und mit Blick in die Zukunft zu nutzen. Nach der Krise braucht der Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort top qualifizierte Fachkräfte, die Österreich wiederaufbauen“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

 

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