Buch. Sowohl die österreichische Bundesverfassung als auch der Verfassungsgerichtshof feiern 2020 ihr einhundertjähriges Bestehen.
Christoph Grabenwarter, Präsident des VfGH, und Stefan Leo Frank, Generalsekretär im VfGH, unterziehen aus diesem Anlass das Bundes-Verfassungsgesetz B-VG einer gleichzeitig umfassenden und kompakten Kommentierung, heißt es beim Verlag Manz, wo der Kurzkommentar (634 S.) jetzt erschienen ist.
100 Jahre alt und immer noch gut in Form
„Gerade die letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass das 100 Jahre alte Regelwerk auch in Zeiten von Krisen sehr gut funktioniert – begonnen bei der Finanzkrise über die Flüchtlingsströme des Jahres 2015 bis heute. Die österreichische Bundesverfassung ist daher für die aktuelle Situation bestens gerüstet“, so VfGH-Präsident Grabenwarter in der Fachzeitschrift „RECHTaktuell“ 9-10/2020, die in den nächsten Tagen erscheint.
Der Kommentar enthalte eine Sammlung der wichtigsten Rechtsquellen der österreichischen Bundesverfassung:
- das B-VG sowie
- die Grundrechte aus EMRK, StGG, PersFrG, § 1 DSG, BVG Kinderrechte, ParteienG
Dabei werden weitere relevante Quellen des Verfassungsrechts einbezogen. Verfassungsänderungen, die sich durch die Corona-Pandemie ergeben haben, sind bereits berücksichtigt.
Die Autoren
- Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter ist Präsident des VfGH.
- MR DDr. Stefan Leo Frank ist Generalsekretär im VfGH.