Wien. Justizministerin Alma Zadič hat den Weisungsbericht 2019 vorgelegt. Er berichtet über 69 ministerielle Weisungen nach Verfahrensbeendigung.
In den Jahren von 2011 bis 2018 wurden seitens des Justizministeriums insgesamt 69 Weisungen erteilt, nachdem das zugrunde liegende Verfahren beendet wurde. Dies geht aus dem Weisungsbericht 2019 hervor, der nun dem Parlament vorliegt. Justizministerin Alma Zadič listet darin insgesamt 65 Fälle auf, wobei in vier Fällen jeweils zwei Weisungen erfolgten, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Die Themen der Weisungen
- Inhaltlich hatten 23 Weisungen die Einleitung, Fortsetzung oder die Durchführung von konkreten Erhebungen zum Gegenstand.
- Sechs Mal lautete die jeweilige Weisung auf Erhebung einer Anklage.
- In zehn Fällen war der Weisungsgrund die Einstellung des Verfahrens.
- Zwei Weisungen zielten auf Zurückziehung der Anklage ab.
- Sechs Weisungen betrafen die Anwendung einer anderen Rechtsgrundlage, in drei Fällen trat das Ministerium für die Erhebung von Rechtsmitteln ein. 19 Weisungen verbucht der Bericht unter der Rubrik „Sonstige“.
Mit 42 Weisungen (60,9%) lag der regionale Schwerpunkt beim Oberlandesgericht Wien. Zwölf Weisungen betrafen Verfahren aus dem Bereich des OLG Graz, das OLG Innsbruck verzeichnete neun, das OLG Linz sechs Fälle.