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Finanz, Recht

Shortseller bleiben bis 18.12.2020 an der kurzen Leine

Eduard Müller ©FMA

Börse. Die Finanzmarktaufsicht verlängert die Meldepflicht für Net-Short-Positionen in der Corona-Krise bis 18. Dezember 2020.

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die am 16. März 2020 erlassene, zeitlich befristete Meldepflicht für Netto-Short-Positionen in Höhe von 0,1% oder mehr bis 18. Dezember 2020 verlängert. Das teilt Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA mit.

Betroffen davon sind Aktien, die an einem geregelten Markt der Europäischen Union notieren, womit die grundsätzlich bestehende Meldepflicht für Halter von Netto-Short-Positionen von 0,2% weiterhin auf 0,1% des ausgegebenen Nominales abgesenkt bleibt. Die Meldeschwelle gilt nicht für Aktien, deren Haupthandelsplatz in einem Drittstaat außerhalb der Union ist, sowie für Market-Making- oder Stabilisierungsgeschäfte.

Das Statement

„Die Covid-19-Krise ist noch nicht ausgestanden. Die Finanzmärkte haben sich zwar wieder stabilisiert und die Verluste zum Teil wieder aufgeholt, die Auswirkungen auf die Realwirtschaft sind jedoch massiv. Die Gefahr einer zweiten Infektionswelle ist nach wie vor groß und es ist schwierig abzuschätzen, wann ein nachhaltiger Aufschwung einsetzen wird,“ so die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Die Verlängerung der verschärften Meldepflicht von Netto-Short-Positionen ermöglicht uns eine enge und zeitgerechte Beobachtung der Marktentwicklungen, um bei Marktschocks mit irrationalen oder überschießenden Reaktionen frühzeitig noch strengere Maßnahmen zum Schutz der Finanzmärkte sowie der Anleger ergreifen zu können.“

 

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