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Recht

So werden Beamte diszipliniert: Neue Behörde ab Oktober

©Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Parlament. Mit dem Disziplinarwesen im öffentlichen Dienst setzte sich unlängst der Rechnungshofausschuss des Nationalrats auseinander.

Die Prüfer des Rechnungshofs haben zwischen 2014 und 2018 den Umgang einzelner Ministerien mit Dienstverfehlungen ihrer Mitarbeiter unter die Lupe genommen und den Fokus dabei vor allem auf die Wirksamkeit des Disziplinarrechts gelegt.

Eine der zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs wurde bereits umgesetzt: Noch vor Vorliegen des Endberichts hat das Parlament im vergangenen Jahr die Einrichtung einer zentralen Disziplinarbehörde beschlossen.

Sehr unterschiedliche Auslastung

Der Rechnungshof weist in seinem Prüfbericht darauf hin, dass die einzelnen Disziplinarkommissionen und Senate im Prüfzeitraum sehr unterschiedlich ausgelastet waren, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Während es etwa im Ministerium für öffentlichen Dienst und Sport kaum Disziplinarfälle gab, hatte die Disziplinarkommission im Innenministerium in 507 Fällen Entscheidungen zu treffen und sprach dabei 16 Entlassungen von Beamten aus, heißt es.

Die Dauer der Disziplinarverfahren in den untersuchten Ressorts lag laut Rechnungshof zwischen 276,3 und 686,3 Tagen. Von 295 Entscheidungen, die beim Verwaltungsgericht landeten, wiesen laut Gericht 35 (12%) Mängel auf.

Um eine einheitliche Rechtsprechung und gleichmäßige Auslastung zu gewährleisten, empfahl der Rechnungshof die Einrichtung einer für alle Beamten des Bundes zuständigen zentralen Disziplinarbehörde, was mittlerweile auch geschehen ist. Corona-bedingt um drei Monate verzögert, soll sie ab Oktober 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Zudem drängt der Rechnungshof darauf, formale Belehrungen und Ermahnungen durch Vorgesetzte einheitlich an die Dienstbehörde zu melden und den Sanktionenkatalog für Vertragsbedienstete zu erweitern.

 

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