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Personalia, Recht

Anwälte-Präsident Rupert Wolff geht ins zehnte Jahr

Rupert Wolff ©Julia Hammerle / ÖRAK

Anwaltskammer. Rupert Wolff bleibt Präsident des ÖRAK: Die Zahl der Mitglieder ist seit seinem Amtsantritt 2011 deutlich gewachsen.

Nach neun Jahren an der Spitze der österreichischen Rechtsanwälte wurde der Salzburger Rupert Wolff von der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) jetzt neuerlich als Präsident bestätigt.

Die Schar seiner Schutzbefohlenen ist seither deutlich gewachsen: Als Wolff im Jahr 2011 auf Gerhard Benn-Ibler folgte, gab es in Österreich in den länderweise organisierten Anwaltskammern, an deren Spitze der ÖRAK steht, insgesamt rund 5.600 Rechtsanwälte und 1.900 Rechtsanwaltsanwärter.

Heute sind es 6.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 2.300 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter. Das bedeutet einen Zuwachs von knapp 18 Prozent bei den Anwälten und rund 21 Prozent bei den -anwärtern.

Die Anliegen für die neue Amtsperiode

„Es ist mir eine Freude und besondere Ehre, gemeinsam mit meinem Team unseren Berufsstand in das dritte Jahrzehnt dieses Jahrtausends geleiten zu dürfen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das uns entgegengebrachte Vertrauen“, so Langzeit-Präsident Wolff, der laut den Angaben einstimmig wiedergewählt wurde.

Wolff ist erst der vierte Präsident in der 46-jährigen Geschichte der anwaltlichen Dachorganisation ÖRAK. Das 65. Lebensjahr wird der Salzburger Anwalt in dieser Amtsperiode erreichen, Vorgänger Benn-Ibler war freilich noch mit 70 im Amt. Die bisherigen Anwälte-Präsidenten, durchwegs mit langer Funktionsperiode, waren:

  • Dr. Walter Schuppich (1974 – 1993)
  • Dr. Klaus Hoffmann (1993 – 2002)
  • Dr. Gerhard Benn-Ibler (2002 – 2011)

Wolff selbst ist seit 1987 als Rechtsanwalt tätig, fungierte 2001 als Präsident des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) und war von 2002 bis 2011 Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Als die aktuell größten Herausforderungen nennt Wolff den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, den Ausbau des Rechtsstaates und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen des Rechtsanwaltsberufs. „Unsere Berufsgrundlage, der Rechtsstaat, ist ein komplexes und sensibles Konstrukt, das gepflegt und dessen Bedeutung den Bürgerinnen und Bürgern stärker bewusst gemacht werden muss. Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gefordert, auch abseits von potenziellen Geschäftsfeldern für dieses Bewusstsein einzutreten“, so Wolff.

In allen entscheidenden Fragen der Zukunft, vom Grundrechts- und Klimaschutz bis hin zur fortschreitenden Digitalisierung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Gesellschaft begleiten und die zahlreichen Rechtsfragen beantworten müssen, so Wolff: „Wir sind die Bergführer in ein neues, steiles Zeitalter.“

Der Gipfel sei allerdings nur unbeschadet zu erklimmen, wenn auch die erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Die anwaltliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheit gelte es auch in Zukunft zu schützen. Ein Rechtsstaat ohne unabhängige, freie und verschwiegene Anwaltschaft sei undenkbar.

Klage auf Anpassung der Pauschalvergütung

„Wesentlich für den Erhalt der anwaltlichen Unabhängigkeit ist auch die wirtschaftliche Absicherung“, gibt Wolff zu bedenken. Ein weiteres Zuwarten auf die seit 14 Jahren nicht mehr erfolgte Anpassung der jährlichen Pauschalvergütung des Bundes für die von der Rechtsanwaltschaft erbrachten Verfahrenshilfeleistungen in Zivil- und Strafverfahren sei daher nicht mehr hinnehmbar.

„Im Rahmen der Verfahrenshilfe verhelfen wir in über 20.000 Fällen pro Jahr den Schwächsten in unserer Gesellschaft unentgeltlich zu ihrem Recht“, erklärt Wolff. Der Wert der dabei erbrachten anwaltlichen Leistungen beträgt mittlerweile ca 40 Millionen Euro pro Jahr.

Dafür erhalte die Rechtsanwaltschaft eine pauschale Abgeltung vom Bund in seit 14 Jahren unveränderter Höhe von jährlich 18 Millionen Euro, die in das ohne staatliche Zuschüsse auskommende Pensionssystem der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fließt. Es handele sich somit um einen wesentlichen Baustein der anwaltlichen Altersversorgung und sozialen Absicherung.

„Das Gesetz sieht bestimmte Kriterien vor, bei deren Eintreten eine verpflichtende Anpassung dieser pauschalen Abgeltung vorzunehmen ist. Demnach hätte eine Anpassung bereits im Jahr 2012 erfolgen müssen“, so Wolff: „Passiert ist allerdings nichts. Trotz diverser Anträge, Versprechen und der zuletzt im Wahrnehmungsbericht des ehemaligen Vizekanzlers Clemens Jabloner dargestellten Notwendigkeit.“ Aus diesem Grund werde man die überfällige Anpassung der Pauschalvergütung erstmals in der Geschichte beim Verfassungsgerichtshof einklagen.

Im Europa-Vergleich sei der Republik Österreich die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards wenig wert: Laut den Daten der letzten CEPEJ-Studie des Europarates gibt Österreich pro Einwohner 2,45 Euro pro Jahr für Verfahrenshilfeleistungen aus. Der Durchschnitt der von der CEPEJ-Studie erfassten 41 Länder liegt hingegen bei 6,50 Euro pro Kopf und Jahr.

 

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