Die Uhr tickt. Wer Steuerzahlungen wegen der Covid-19-Krise in Raten ableisten will, der hat nur noch bis 30.9. Zeit für seinen Antrag, warnt Deloitte.
Grundsätzlich ist die Situation laut dem Big Four-Beratungsmulti in Österreich so:
- Steuerstundungen, die nach dem 15. März 2020 bewilligt wurden und deren Stundungsfrist am 30. September 2020 oder 1. Oktober 2020 endet, werden „automatisch“ bis zum 15. Jänner 2021 gestundet (§ 323c Abs 11 BAO).
- Bevorzugt man statt der automatischen Stundung eine Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum, kann eine Ratenzahlung in 12 monatlich zu entrichtenden Raten noch bis spätestens 30. September 2020 beantragt werden. Eine zusätzliche Verlängerung über weitere 6 Monate durch das Finanzamt ist unter Umständen möglich.
Ratenhöhe kann selbst festgelegt werden
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, habe der Steuerpflichtige einen Anspruch auf die Ratenzahlung, heißt es in einer aktuellen Klienteninformation unter der Ägide von Deloitte Tax-Partner Robert Rzeszut. Die Ratenhöhe könne der Steuerpflichtige selbst festlegen, sie müsse jedoch in Bezug auf seine wirtschaftliche Lage angemessen sein.
Insgesamt könne ein Ratenzahlungszeitraum über bis zu 18 Monate ab 30. September 2020 erwirkt werden. Was laut Deloitte aber nicht geht: Zunächst die automatische Covid-19-Stundung bis 15. Jänner 2021 auszunützen und dann Ratenzahlung zu beantragen, um beide Möglichkeiten kumulativ einzusetzen. Es geht also nur das eine oder das andere.