Studie. Von den über 60 in der Verfassung verankerten Grundrechten kennen die Österreicher im Durchschnitt nur drei, so die Ergebnisse einer aktuellen Studie.
Die Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) hat in einer aktuellen Studie das Wissen der Österreicher über ihre Grundrechte abgefragt. Die Ergebnisse wurden nun vom Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Konrad Lachmayer und dem Rechtssoziologen Robert Rothmann zusammen mit der ehemaligen VfGH-Präsidentin und Ex-Kanzlerin Brigitte Bierlein präsentiert.
Auch Sabine Matejka (Präsidentin der Richtervereinigung) und Rechtsanwalt Rupert Wolff (Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages, ÖRAK) waren bei der öffentlichen Präsentation und anschließenden Diskussion dabei.
Meinungs- und Religionsfreiheit am bekanntesten
Die Ergebnisse der Befragung: Von den über 60 in der österreichischen Verfassung verankerten Grundrechten konnten die befragten Österreicher im Durchschnitt nur drei nennen, wobei Meinungs- und Religionsfreiheit die bekanntesten Grundrechte waren.
„Eine Verfassung ohne Grundrechte ist keine Verfassung“, kommentierte Bierlein die Ergebnisse und hebte die Notwendigkeit eines „Basiswissens über die Verfassung“ hervor. Kammerpräsident Rupert Wolff warnte vor einer „Erosion des Rechtsstaates“, die nicht über Nacht geschehe: „Die Gefahr ist groß, dass die Bürger die negativen Auswirkungen erst dann spüren werden, wenn es möglicherweise schon zu spät ist.“
Sabine Matejka mahnte in diesem Zusammenhang, dass die Demokratie mündige Menschen brauche, die ihre Rechte kennen und wissen, wie man sie durchsetzt. Und Univ.-Prof. Lachmayer wies anläßlich des 100 Jahr-Jubiläums des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes darauf hin, dass jene Organisationen, die sich um die Vermittlung von Grundrechten bemühen, besonderer Unterstützung bedürfen.