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Recht

Neues Schusswaffengesetz und Frontex in Österreich

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Das geplante Schusswaffenkennzeichnungsgesetz passiert den Innenausschuss ohne die Stimmen der FPÖ. Und Frontex kann künftig in Österreich wachen.

Künftig sollen gemäß EU-Waffenrichtlinie umfassende Kennzeichnungspflichten für Schusswaffen gelten. Daher befasste sich der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Nationalrats jetzt mit den nationalen Umsetzungsplänen, die von ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos unterstützt wurden.

Kennzeichnungspflicht für Schusswaffen

Das neue Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG) soll mit Jahresbeginn 2021 in Kraft treten, um Feuerwaffen (bzw. deren wesentliche Bestandteile) zur besseren Nachverfolgung eindeutig zu kennzeichnen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Die konkreten Spezifikationen sollen per Verordnung festgelegt werden, informierte Innenminister Karl Nehammer. Grundsätzlich diene das Gesetz dazu, den Erwerb von Tatwaffen bei Verbrechen rasch nachvollziehen zu können, erläuterte er. Die Eckdaten:

  • Für die Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften sind Geldstrafen bis zu 3.600 € oder bei gewerblicher Tätigkeit bis zu 10.000 € vorgesehen.
  • Schusswaffen, die vor dem 14. September 2018 im Besitz von EndverbraucherInnen standen, sollen allerdings keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen.
  • Die Übergangsregeln dienen laut Nehammer dazu, um Eingriffe ins bestehende Eigentum so gering wie möglich zu halten. Weitere Ausnahmen sind für historische Feuerwaffen sowie Druckluft- und CO2-Waffen bis Kaliber 6mm vorgesehen.
  • Keine Anwendung finden soll das Gesetz außerdem für den Erwerb durch Streitkräfte, Polizei oder Behörden.

Die SPÖ-Abgeordneten Reinhold Einwallner und Dietmar Keck standen dem Vorhaben positiv gegenüber, baten jedoch um Hintergründe bezüglich der operativen Umsetzung. Rückwirkung sei keine vorgesehen, und die datierte Übergangsregelung entspreche den EU-Vorgaben, wurden sie informiert.

Neben SPÖ stimmten auch ÖVP, Grüne und Neos dem Gesetzesvorhaben zu. Von der FPÖ kam jedoch ein „klares Nein“ durch Mandatar Hannes Amesbauer. Obwohl anzuerkennen sei, dass die Vielzahl an Stellungnahmen aufgrund der Befürchtungen ob der Entwertung historischer Schusswaffen im Zuge der Begutachtung berücksichtigt wurde, stelle das Gesetz seiner Einschätzung nach weiterhin einen Eingriff in das – legal erworbene – persönliche Eigentum dar.

Aus seiner Sicht sollte vielmehr der illegale Waffenhandel bekämpft werden. Laut Hermann Gahr (ÖVP) konnten die einstigen Bedenken in Bezug auf historische Schusswaffen ausgeräumt werden.

Frontex auch in Österreich

Von der Regierungsvorlage umfasst ist zudem eine Novelle des Polizeikooperationsgesetzes auf Basis der Frontex-Verordnung. Die gesetzliche Ergänzung soll ermöglichen, das Statuspersonal der europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache künftig mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben im österreichischen Bundesgebiet betrauen zu können.

Die Aufstellung des eigenen EU-Körpers erachtet Innenminister Karl Nehammer als historischen Moment, wovon gemäß seinen Auskünften auch die polizeilichen Sonderheiten profitieren würden.

 

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