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Business, Recht, Tools

Once Only-Plattform soll Zahl der Amtswege reduzieren

Margarete Schramböck ©BMDW / HBF / Schwarz / Minich

Wien. Unternehmen und BürgerInnen müssen Daten künftig nur noch einmal an die Behörden melden, so Ministerin Schramböck: Die dafür nötige Digital-Plattform „Once Only“ starte demnächst.

„Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung zur weiteren Entbürokratisierung der Amtswege für Wirtschaftstreibende sowie Bürgerinnen und Bürger zu nutzen“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck anlässlich des heutigen Ministerrats.

Mit dem Once Only Prinzip, das künftig zum Tragen kommen soll, müssen unternehmensbezogene Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung gemeldet werden, in der Folge ist ein behördenübergreifender Transfer möglich.

Dabei werden die Daten laut Schramböck nicht zentral gespeichert, sondern über eine einheitliche Schnittstelle – unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – zwischen befugten Stellen effizient ausgetauscht. Für dieses Vorhaben werde nun der gesetzliche Rahmen geschaffen, Zuständigkeit und Hoheit über die Daten verbleiben bei den gesetzlich definierten Stellen.

Als Startschritt schaffe das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) die digitale Infrastruktur für eine Once Only Plattform (bestehend aus Register- und Systemverbund und einer Informationsverpflichtungsdatenbank) und Rahmenbedingungen zur Umsetzung von optimierten digitalen Services.

Diese könne dann als zentrale E-Government Basisinfrastruktur von allen Ressorts beziehungsweise Ländern und Gemeinden genutzt werden. Damit sollen Datenmeldungen zwischen Unternehmen und Verwaltung massiv vereinfacht und verringert werden: Unternehmensbezogenen Daten sollen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzes nur mehr einmal gemeldet werden müssen, so das Versprechen.

Exemplarisch werden erste Anwendungsfälle zum behördenübergreifenden Datenaustausch für Unternehmen umgesetzt. In einem weiteren Ausbauschritt soll die Infrastruktur auch zur Abwicklung von Lebenssituationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für grenzüberschreitende Anwendungsfälle im Sinn der „Single Digital Gateway Verordnung“ der Europäischen Union erweitert werden.

Die beiden neuen Komponenten

Der „Register- und Systemverbund“ stelle dabei sozusagen die Fahrbahn für den sicheren Transport dar. Er sei die Datenautobahn mit standardisierter Zufahrt für einen sicheren Datenaustausch zwischen zwei befugten Stellen. Aus Transparenz- und Nachweisgründen werde jeder Austausch protokolliert. Die Informationen werden unter Berücksichtigung der bereichsspezifischen Trennung der Daten lediglich an die entsprechende Stelle übermittelt, ohne im Verbund gespeichert zu werden.

Die „Informationsverpflichtungsdatenbank“ ähnele den Schildern und Markierungen einer Autobahn. Sie spiegelt wider, welche Behörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben Daten aus bestimmten Quellen beziehen darf. Zusätzlich ermögliche die Informationsverpflichtungsdatenbank Auswertungen zu Kennzahlen (z.B. Lasten und Optimierungspotenziale), die durch Informationsverpflichtungen entstehen.

Start mit der elektronischen Gründung

Diese Daten-Autobahn komme im Sinne von Once Only jenen Anwendungsfällen zugute, die vorerst beispielhaft durch das BMDW umgesetzt werden: So werde das Prinzip zum ersten Mal im Rahmen der elektronischen Gründung eingesetzt, wo die Übermittlung von Firmenbuchauszügen durch einen behördeninternen Datenaustausch entfallen können.

In weiteren Schritten sollen Behörden eigene Anwendungsfälle identifizieren und über die digitale Infrastruktur umsetzen. Das BMDW will dabei die Anbindung von Systemen und Datenquellen an die Infrastruktur unterstützen.

Die Nutzung von Daten der Once Only Plattform für den privaten Sektor sei grundsätzlich immer nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Die Abfrage und Übermittlung der Daten habe für die Betroffenen transparent zu erfolgen. Auf Antrag besteht das Recht, Informationen über die Datenabfragen und -übermittlung abzufragen.

„Je breiter die Infrastruktur und je mehr Use Cases umgesetzt werden, desto mehr Wert stiftet das Once Only Prinzip. Nach aktuellen Berechnungen der Unternehmensberatung Accenture können ein Einsparungspotenzial von 1,6 – 1,9 Mrd. Euro sowie indirekte ökonomische Potenziale von 2,5 – 3,1 Mrd. Euro pro Jahr durch die konsequente Umsetzung des Once Only Prinzips für Unternehmen auf nationaler Ebene erreicht werden“, so Schramböck.

Voraussetzung dafür sei allerdings eine intensive behördenübergreifende Zusammenarbeit und die Fortführung des Ansatzes einer serviceorientierten Verwaltung. „Es ist der erste Schritt für die größte Verwaltungsreform Österreichs. Das Projekt trägt dazu bei, Österreich als Vorreiter der Digitalisierung zu positionieren“, so die Ministerin.

 

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