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Recht

„Legislativer Fußabdruck“ von Lobbyisten im Visier

Justizministerin Alma Zadic ©Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Lobbying-Gesetz. Der Rechnungshof kritisiert die mangelnde Kontrolle von Lobbyisten in Österreich. Justizministerin Zadic verspricht eine Reform und will dazu den „legislativen Fußabdruck“ messen.

Der Rechnungshof stellt dem online verfügbaren Lobbyregister kein gutes Zeugnis aus: Bemängelt werden die fehlenden Einsichtsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sowie die fehlenden internationalen Standards des Gesetzes. Daher werden Maßnahmen zu mehr Transparenz und zur wirksameren Kontrolle durch das Justizministerium vorgeschlagen.

Justizministerin Alma Zadić bestätigte den Bedarf für eine Evaluierung des Lobbyregisters und informierte den Ausschuss über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Justizressort. Der Bericht wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig zur Kenntnis genommen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Online-Register nicht aussagekräftig

Das Ziel des Lobbying- und Interessensvertretungstransparenz-Gesetz (kurz LobbyG) war es, klare Verhältnisse darüber zu schaffen, mit welchen Tätigkeiten das Zustandekommen von Gesetzen beeinflusst wird. Der Prüfbericht des Rechnungshofes hat dazu die Jahre 2013 bis 2018 untersucht und kommt zum Ergebnis, dass es keinen Gesamtüberblick im Lobbyregister geben würde.

  • Die im Online-Register des Justizministeriums (www.lobbyreg.justiz.gv.at) veröffentlichten Daten seien größtenteils nicht aussagekräftig. So gäbe es etwa keine Hinweise zum Tätigkeitsbereich der eingetragenen Lobbyisten oder dazu, welches Gesetz von ihnen beeinflusst werden sollte.
  • Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass den Bürgern wesentliche Informationen verwehrt würden, da Hinweise über konkrete Lobbying-Aufträge nicht öffentlich zugänglich sind.
  • Zudem kritisiert die Kontrollinstanz den Standpunkt des Justizministeriums, das sich nur zum Führen des Registers, aber nicht für eine inhaltliche Prüfung der Eintragungen bzw. über die Frage der Eintragungspflicht zuständig fühlen würde.

Legislativer Fußabdruck gefordert

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Justizministerium das LobbyG zu evaluieren. Es soll geprüft werden, wie internationale Standards zu Lobbying umfassender berücksichtigt werden können. Als Beispiele nennt der Bericht etwa Cooling-off-Phasen für Politker. Gefordert wird auch die Darstellung eines „legislativen Fußabdrucks“: Damit könnte man nachvollziehen, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt zu welchem Zweck über konkrete Lobbying-Tätigkeiten kommunizierte.

Zudem wird angeregt, Vorschläge zu erstellen, wie das Ministerium den Anforderungen einer wirksamen und proaktiven Kontrollbehörde gerecht werden könnte, um in weiterer Folge Verstöße gegen das LobbyG konsequent anzeigen zu können. Im Sinne des Bürgernutzens sollen außerdem Einsichtsmöglichkeiten so gestaltet werden, dass die Öffentlichkeit verstärkt Zugang zu relevanten Daten erhält.

Wer ist zuständig?

Justizministerin Alma Zadić bestätigte im Parlament die Wichtigkeit des Rechnungshofberichts und sah diesen als Anlass, die aktuelle Regelung hin zu mehr Transparenz zu evaluieren. Aus diesem Grund sei bereits eine Arbeitsgruppe im Ministerium eingerichtet worden, die aufgrund der Covid-19-Pandemie erst verspätet mit Ende November das erste Mal tagen soll.

Die Arbeitsgruppe habe den Auftrag, das gesamte Lobbying-Gesetz zu evaluieren, auch der legislative Fußabdruck sowie die Einrichtung eines Lobbying-Berichtes sollen hier diskutiert werden. Was die Zuständigkeit für den Vollzug des Registers betrifft, habe sich laut Zadić der Standpunkt des Justizressorts nicht geändert. Dieses habe hier keine gesetzliche Zuständigkeit, von sich aus proaktiv zu ermitteln. Hierfür wären allein die Verwaltungsbehörden erster Instanz verantwortlich.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sieht die Zuständigkeit zum Vollzug des Registers dagegen beim Ministerium, dieses könne durchaus Plausibilität und Vollständigkeit der eingetragenen Daten prüfen.

 

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