
Erben & Vererben. Wer Geschenke erhält, haftet eventuell gegenüber den Erben seines Gönners: Ein neues Fachbuch widmet sich dem Thema.
Das Pflichtteilsrecht sichert bestimmten nächsten Angehörigen des Verstorbenen, den sog „Pflichtteilsberechtigten“, einen bestimmten Anteil an seinem Vermögen. Hat der Verstorbene allerdings zu Lebzeiten Zuwendungen iSd § 781 ABGB getätigt, so kann es zu einer „Haftung des Geschenknehmers“ kommen, wenn die Verlassenschaft zur Deckung der Pflichtteilsansprüche nicht ausreicht, erläutert Fachverlag Manz.
Die Autorin des neuen Werks „Die Haftung des Geschenknehmers gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten“ widmet sich dieser Inanspruchnahme beschenkter Personen gem §§ 789 ff ABGB und untersucht, unter welchen Voraussetzungen es zur Haftung des Geschenknehmers kommt und wie diese inhaltlich ausgestaltet ist. Dabei ist es insbesondere aufgrund des ErbRÄG 2015 in vielerlei Hinsicht zu Veränderungen gekommen, so der Verlag zu der Neuerscheinung aus der Reihe Manz Wissenschaft.
Neue Zweifelsfragen sowie bestehende Schwierigkeiten werden aufgezeigt, der bisherige Meinungsstand analysiert und persönliche Überlegungen sowie eigene Lösungsansätze präsentiert.
Die Autorin
Dr. Anna Vaclavek war Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz und ist derzeit Rechtspraktikantin am BG Linz.