Cloud-Lösungen. Deutsche Datenschützer sind der Meinung, dass Microsoft 365 nicht rechtskonform genutzt werden kann. Dem widerspricht nun TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck.
Zahlreiche Anwälte in Deutschland hätten Microsoft 365 rechtskonform im Einsatz, allerdings in Kombination mit dem TeamDrive-Clouddienst, der dafür sorge, dass alle personenbezogenen Daten hochverschlüsselt in einer deutschen Cloud und nicht in Microsofts OneDrive-Cloud abgelegt werden, so Schmuck.
TeamDrive mischt sich also nicht bloß aus akademischem Interesse in die Debatte ein: Das deutsche Unternehmen gehört zu den seit Langem bestehenden Cloud-Anbietern und hat schon vor Inkrafttreten der DSGVO mit seinem Server-Standort in der EU geworben. Mit diesem Argument (und relativ weitreichenden Teamwork-Fähigkeiten) hat man immerhin Kunden wie Airbus an Land gezogen.
Spätestens seit der EuGH mit der weithin beachteten Entscheidung „Schrems II“ die USA zu einem nicht mehr sicheren Drittland abgestempelt hat, sehen sich europäische Cloud-Anbieter im Aufwind. Dadurch ist auch Microsoft 365 als Cloud-Office-Lösung ins Visier der Datenschützer geraten. Gerade in Deutschland, wo einige der Datenschutzbehörden als besonders angriffslustig gelten, erhebt sich Kritik am Einsatz der Microsoft-Wolke.
Datenspeicherung in Deutschland
TeamDrive-Geschäftsführer Schmuck verweist nun darauf, dass der Deutsche AnwaltVerein (DAV) unter der Bezeichnung „TeamDrive DAV“ eine „DSGVO-kompatible Cloud-Lösung für die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine“ anbietet, mit garantierter Speicherung auf Servern in Deutschland, die nicht unter amerikanischer Kontrolle sind.
„Diese Cloud Lösung funktioniert natürlich auch mit den Microsoft Office Produkten auch aus Microsoft 365 Abonnements zusammen“, so Schmuck. „Man muss bei der Konfiguration allerdings darauf achten, dass alle schutzwürdigen Daten entweder lokal gespeichert oder in der TeamDrive-Cloud abgelegt werden. Das sollte allerdings für deutsche Behörden kein unlösbares Problem darstellen.“
Natürlich bieten auch österreichische Unternehmen Cloud-Lösungen an, bei denen die Server im Inland stehen – vom Fachverlag Manz (der eine eigene Lösung für Anwälte gestartet hat) bis Webhostern für den breiten Markt, z.B. World4You.
TeamDrive kontra Datenschützer
Für Unternehmen, die Microsoft-Lösungen einsetzen und dabei gleichzeitig ihre Daten in eine DSGVO-kompatible Cloud einlagern wollen, ist die Ansicht von TeamDrive-Chef Schmuck praktisch: Grundsätzlich sollte damit auch österreichischen Cloud-Lösungen die Absolution erteilt sein, vorausgesetzt die übrigen DSGVO-Vorschriften sind erfüllt, was gerade bei sensiblen Daten natürlich besonders wichtig ist.
Allerdings widerspricht Schmucks Position der Ansicht des deutschen Arbeitskreises der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK), der einen rechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Institutionen als unmöglich eingestuft hat. Die entsprechende Programmsuite, die Produkte wie Word, Excel und PowerPoint umfasst, lasse sich laut DSK nicht in Übereinstimmung mit dem in Deutschland geltenden Datenschutzrecht verwenden.
„Das gilt nicht, wenn man den zur Suite gehörenden Speicherdienst OneCloud durch TeamDrive ersetzt“, so Schmuck. TeamDrive gelte als „sichere Sync&Share-Software made in Germany“, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht.
Das mit der Nutzung von TeamDrive anstatt OneDrive könnte ja ggf. klappen. Das ist aber nur ein Dienst von vielen! Was ist mit den anderen Diensten, die O365 anbietet: Teams, Exchange, Sharepoint usw.???
Einfach nur sagen, nutzt Office 365 mit Teamdrive und alles ist schick, finde ich weit hergeholt und keine gute Beratungsleistung von Teamdrive!
Auch im Bereich der Behördennutzung. Hierbei handelt es sich um rechtsstaatliche Einrichtungen… Und wenn aus den dort geltenden Gesetzen eine Nutzung von Cloud Diensten ausgeschlossen ist, wenn die jeweiligen Anbieter z.B. keine Auftragsverarbeitungsverträge und / oder Garantien bieten können oder wollen, welche den Gesetzen genügen, darf eine Behörde eine solche Software nicht nutzen. Punkt…
Warum tun sich denn Microsoft und Co so schwer entsprechend regelkonforme Verträge für den Bereich Europa anzubieten?