Buch. Um die arbeitsrechtliche Relevanz religiöser Bedürfnisse geht es in einer Neuerscheinung: Von Feiertagen über Symbole bis Gleichbehandlung.
Sowohl die Religion als auch das Arbeitsverhältnis halten für religiöse Arbeitnehmer zahlreiche Verpflichtungen bereit: Da diese Verpflichtungen in der Regel nicht aufeinander abgestimmt sind, kommt es unter Umständen zu einem Konflikt zweier Normensysteme, heißt es bei Verlag Manz.
Der Arbeitnehmer sieht sich dann vor die Wahl gestellt: Entweder komme er seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nach – oder seinen religiösen Bedürfnissen. Nun setze sich die vorliegende Arbeit „Arbeitsrechtliche Relevanz religiöser Bedürfnisse“ (Reihe Manz Wissenschaft) mit der Möglichkeit der Auflösung dieser Konflikte durch das Arbeitsrecht auseinander.
Der Autor geht dabei auch der praktisch zunehmend relevanten Frage nach, inwiefern religiöse Bedürfnisse des Arbeitnehmers die arbeitsvertraglichen Pflichten begrenzen und inwiefern diese Bedürfnisse Grundlage von Rechten im Arbeitsverhältnis sein können.
Der Inhalt
Erörtert werden laut den Angaben insbesondere folgende Themenbereiche:
- Verfassungs- und unionsrechtliche Grundlagen
- Schutz des religiösen Status der Arbeitnehmer (Definition von Religion, Benachteiligung aufgrund der Religionszugehörigkeit und Belästigung)
- Religionsausübung am Arbeitsplatz (Tragen religiöser Symbole und Kleidung, Missionierung und Fasten)
- Religiöse Gewissenskonflikte, die der Leistungserbringung entgegenstehen (Beschränkung des Weisungsrechts, Freistellung, Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
- Konflikte zwischen der Lage der Arbeitszeit und religiösen Bedürfnissen (Sonn- und Feiertagsruhe, Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche)
Der Autor
Dr. Thomas Dullinger war Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. Derzeit ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg an der Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht.