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Finanz, Recht

VKI-Sammelklage gegen Nürnberger beginnt

©ejn

Salzburg. Der VKI will für 181 Betroffene einen Kapitalverlust von 800.000 Euro plus Zinsen von der Nürnberger Lebensversicherung erstreiten.

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge können Versicherungsnehmer, die nicht oder fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen informiert wurden, unbefristet vom Vertrag zurücktreten – ein sogenannter „Spätrücktritt“, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Im Fall eines Rücktritts seien die Verträge rückabzuwickeln. Der VKI hat daher bereits vor Jahren Vergleichsverhandlungen mit der Versicherungsbranche geführt, die aus Sicht der Konsumentenschützer im Herbst 2017 zu weiten Teilen erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Drei größere Versicherer weigerten sich allerdings, dieser Lösung beizutreten, unter anderem die Nürnberger Versicherung AG Österreich (kurz Nürnberger) aus Salzburg.

Der VKI brachte vor einem Jahr im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die Nürnberger ein. Nun beginnt der Prozess beim Landesgericht Salzburg (LG Salzburg). Dabei vertritt der VKI 181 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung erklärt hatten, und klagt einen Kapitalverlust von 800.000 Euro plus Zinsen ein. Das Prozesskostenrisiko wurde von der Omni Bridgeway übernommen, heißt es weiter.

Was der VKI erstreiten will

In der Sammelklage werde ein Kapitalverlust von insgesamt rund 800.000 Euro geltend gemacht, Der hohe Kapitalverlust von durchschnittlich 4.400 Euro, den die Konsumentinnen und Konsumenten erlitten haben, ergebe sich aus der Differenz zwischen den einbezahlten Prämien und dem ausbezahlten Rückkaufswert. Außerdem fordert der VKI Zinsen (4 Prozent) für die Prämienzahlungen. Der Gesamtstreitwert betrage rund 2,2 Millionen Euro.

Das LG Salzburg habe im Verfahren die Differenz zwischen dem Rückkaufswert und jenem Wert zu behandeln, der nach einem Rücktritt auszuzahlen ist. Nach Ansicht des VKI sind dabei im Wesentlichen die Prämien plus Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen. Abzuziehen sei lediglich eine Risikoprämie. Die Nürnberger bestreite unter anderem die Fehlerhaftigkeit der Rücktrittsbelehrungen.

Thematisieren will der VKI auch die Kosten, die bei den Lebensversicherungen verrechnet wurden. Die Kostenabzüge der Nürnberger betrugen im Durchschnitt mehrere tausend Euro und überschreiten in einigen Fällen sogar deutlich die 10.000-Euro-Grenze, heißt es.

 

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