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Neuer Lockdown geht durch den Nationalrat

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Corona-Krise. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die neue Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt. Ab morgen gilt ein neuer Lockdown in Österreich.

Konkret hat der Hauptausschuss am Sonntagabend mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ das Einvernehmen über die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hergestellt.

Damit können die von der Bundesregierung beabsichtigen neuen Ausgangs- und Betretungsregelungen zur Eindämmung der zweiten Infektionswelle wie geplant am kommenden Dienstag, dem 3. November um 00:00 Uhr in Kraft treten, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im Detail

Konkret sieht die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Bezug auf die erstmals während der Corona-Pandemie in Österreich eingeführten Ausgangsregelungen vor, dass das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist.

Diese umfassen eine Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und die Erfüllung familiärer Pflichten, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke oder die Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren oder Amtshandlungen sowie der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Zum privaten Wohnbereich zählen auch Alten-, Pflege- und Behindertenheime. Die Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis 12. November, einer Verlängerung müsste der Hauptausschuss erneut zustimmen.

Zudem ist beim Betreten öffentlicher Orte im Freien gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Was in Geschäften und Öffis gilt

Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen und Flughäfen gilt die MNS- sowie die Ein-Meter-Abstandspflicht. Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe einschließlich dem Lenker bzw. der Lenkerin nur zwei Personen sitzen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Menschen mit Behinderungen und Kindergartenkindern.

Der Handel bzw. Dienstleistungsbetriebe wie Frisöre bleiben geöffnet, allerdings gilt beim Betreten von Geschäften bzw. des Kundenbereichs von Betriebsstätten der Ein-Meter-Abstand sowie die eng anliegende Maskenpflicht für KundInnen als auch für MitarbeiterInnen. Jedem Kunden bzw. jeder Kundin müssen zudem zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Gastronomie darf nur noch ausliefern

Für den Kundenbetrieb geschlossen wird die Gastronomie. Erlaubt bleibt allerdings die Abholung von Speisen und Getränken zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt.

Geschlossen werden zudem Hotels und Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke sowie sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts und Museen.

Besuchsbeschränkungen gelten darüber hinaus für Alten- und Pflegeheime. So darf jeder Bewohner bzw. jede Bewohnerin vorerst alle zwei Tage einen Besucher empfangen, Ausnahmen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Neben Veranstaltungen bzw. „Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung“ wie kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern, Ausstellungen oder Kongresse werden zudem alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich untersagt. Abgesehen von Outdoor-Sportstätten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt, werden Sportstätten für HobbysportlerInnen geschlossen, Ausnahme ist der Spitzensport.

Welche Veranstaltungen noch erlaubt sind

Vom Veranstaltungs-Verbot ausgenommen sind beispielsweise Spitzensport-Events, Veranstaltungen im privaten Wohnbereich mit Ausnahme von Feiern in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen und Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. An Begräbnissen dürfen unter Einhaltung der MNS-Pflicht sowie des Ein-Meter-Abstandes maximal 50 Personen teilnehmen.

Erlaubt sind Zusammenkünfte ohne MNS-Maske von nicht mehr als sechs Personen – wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen – zuzüglich von sechs Kindern bzw. Minderjährigen.

Laut Verordnung haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht verstoßen, abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann. Zudem sollen Maßnahmen der öffentlichen Sicherheitsdienste verhältnismäßig erfolgen. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

Gesundheitsminister Anschober schließt Nachjustierungen nicht aus

Gesundheitsminister Anschober sprach im Hauptausschuss von einem „Wettlauf mit der Zeit“ und bekräftigte, dass die Zahl der Neuinfektionen eine Notbremsung notwendig mache, die auch mit den europäischen Partnern abgesprochen sei. Aus seiner Sicht entwickle sich die zweite Welle schneller und das Virus scheine infektiöser, darauf deute auch der Vergleich von prognostizierten Infektionszahlen mit den realen Zahlen. So sei die tatsächliche Infektionszahl für Samstag der Vorwoche um rund 63 % höher gelegen als ursprünglich prognostiziert.

Nun ergeben Neuberechnungen für Samstag, dem 7. November, eine prognostizierte Infektionszahl von 6.300 und damit schwere Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und den intensivmedizinischen Bereich. Anschober merkte an, dass bei rund 70 Prozent der Ansteckungsfälle nicht klar sei, wo die Ansteckung erfolgte und die Positiv-Testrate mittlerweile bei 17 bis 20 Prozent liege.

Im Gegensatz zum Frühjahr würde nun ein Teil-Lockdown umgesetzt werden, der schwere Einschnitte für die Bevölkerung und die Wirtschaft bedinge. Man habe bewusst keine Beschränkungen über den ganzen Tag angestrebt, da man eine wirtschaftliche Katastrophe verhindern wolle, so Anschober. Aus diesem Grund können der Handel-und Schulbereich unter bestimmten Schutzmaßnahmen offen bleiben. Nicht ausschließen konnte der Gesundheitsminister Nachjustierungen der Maßnahmen und gestand auch Kommunikationsfehler in der Vergangenheit ein.

Der Minister merkte an, dass 50 Prozent der Wirkung die Maßnahmen und 50 Prozent das Mitmachen der Bevölkerung ausmachen würden und appellierte an die BürgerInnen, jetzt gemeinsam zu handeln.

Opposition kritisiert Unverhältnismäßigkeit

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak forderte eine Personalaufstockung im Bereich des Contact-Tracings und mehr Testkapazitäten für das Gesundheitspersonal. Er erwarte sich auch schnellere Hilfe für Wirtschaftsbetriebe und die Einsetzung eines Covid-19-Unterausschusses. Weiters stellte sich für ihn die Frage, wie es in Zukunft weiter gehen soll, wann der nächste Lockdown bevorstehe und wie Planbarkeit für die Gastronomie ermöglicht werde. Aus seiner Sicht sei die Verordnung nicht verhältnismäßig und lege den privaten Bereich zu weit aus – viele Vorgaben würden die Menschen auch nicht verstehen.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisierte, dass die Sommermonate nicht genützt wurden, um die Personalressourcen der Spitäler aufzustocken. Die Verordnung gehe an der Lebensrealität vorbei, bedeute ein „unverhältnismäßiges Einsperren“ und würde teilweise „Stasi-Methoden“ gleichen, wenn sich Nachbarn gegenseitig beobachten und der Behörde melden würden. Auch FPÖ-Parteikollege Michael Schnedlitz kritisierte die Vorlage und vermisste evidenzbasierte Zahlen. Für ihn sei nicht klar, weshalb gerade die Gastronomie und Hotellerie herausgegriffen werden, wo sich nur wenige Menschen infizieren würden.

Für SPÖ-Klubvorsitzende Pamela Rendi-Wagner befand sich Österreich im Mai auf einem guten Weg, der nicht bis in den Winter weitergeführt werden konnte und warf der Bundesregierung vor, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen verloren zu haben. Nun würden im Bereich der Spitäler, des Contact-Tracings und des Personalstands bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Versäumnisse sichtbar. Ebenso sah sie keine klaren Vorgaben hinsichtlich der Teststrategie und vermisste eine umfassende Datenaufbereitung, die eine evidenzbasierte Basis für Entscheidungen darstelle.

Die Einschränkungen im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte müssen für Rendi-Wagner nachvollziehbar und begründet sein – auch hier fehlte der SPÖ-Chefin eine solide Datenanalyse. Bei aller Kritik an der Bundesregierung müsse nun entschlossen gehandelt und der Blindflug der vergangenen Monate beendet werden.

Bevölkerung zur Zusammenarbeit aufgerufen

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer gestand ein, dass die Vorlage „schmerzhaft aber notwendig“ sei, da die Zahlen in Österreich und den Nachbarländern im Steigen begriffen seien. Diese Entwicklung sei über den Sommer nicht vorhersehbar gewesen. Für Maurer sei die Verordnung präzise und enthalte verhältnismäßige Maßnahmen, deren Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit belegt wären. Niemand werde zu Hause eingesperrt, da es Ausnahmen von der Beschränkung gebe – auch einem abendlichen Spaziergang stünde nichts im Wege.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger verteidigte die Verordnung, mit der die „senkrecht steigenden Infektionskurve der zweiten Welle“ durchbrochen werden könne. Die Verordnung stelle aus seiner Sicht eine einschneidende Maßnahme dar, doch müsse „da eingegriffen werden, wo die Ansteckungsgefahr besonders hoch sei – unter anderem in der Gastronomie, der Hotellerie und im Sportbereich“. UnternehmerInnen werde daher 80 Prozent des Umsatzes des November 2019 ausbezahlt und gemeinsam mit der Kurzarbeit gebe es eine gute Lösung für die Unternehmen.

Wöginger rief die Bevölkerung zur Zusammenarbeit auf, dann könne der Anstieg der Infektionen in rund drei Wochen abgebremst werden. Auch er verteidigte die Verhältnismäßigkeit der Verordnung, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit nicht verlassen würde.

Einbindung des Hauptausschusses des Nationalrats bei Betretungs- und Ausgangsbeschränkungen

Dass bei Betretungs- und Ausgangsbeschränkungen, also den „eingriffsintensivsten Maßnahmen“ zur Eindämmung von SARS-CoV-2, auch das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats hergestellt werden muss, geht zurück auf ein erst Ende September im Parlament von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossenes umfassendes COVID-19-Maßnahmenpaket, mit dem durch Änderungen im Epidemie-, Tuberkulose und COVID-19-Maßnahmengesetz unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Ampel sowie Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote geschaffen wurden.

Zudem wurde damit klargestellt, dass Besuche im engsten Familienkreis auch im Fall eines Lockdowns nicht untersagt werden dürfen. Die Geltung des COVID-19-Maßnahmengesetzes wurde ferner um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert.

Bei Verordnungen der Bundesregierung, die gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz Betretungsverbote bzw. -regelungen etwa von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und öffentlichen Orten oder Ausgangsbeschränkungen beinhalten, ist demnach zur demokratischen Legitimierung eine parlamentarische Einbindung in Form der Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen, wobei die jeweiligen Verordnungen spätestens vier Wochen (Betretungsverbote) bzw. zehn Tage (Verlassen des privaten Wohnbereichs) außer Kraft treten.

Bei Gefahr in Verzug wäre es dem Gesundheitsminister grundsätzlich erlaubt, notwendige Maßnahmen in einer Verordnung ohne Einvernehmen mit dem Hauptausschuss kundzumachen, ein solches wäre jedoch in jedem Fall innerhalb von fünf Tagen nachzuholen.

 

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