
Höchstgericht. Nur in 8% der Fälle entschied der VfGH im Sinne des Beschwerdeführers. In 62% der Fälle ging es um Asylbeschwerden.
Die Zahl der beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebrachten Anträge und Beschwerden blieb auch im vergangenen Jahr hoch. Zum dritten Mal in Folge wurden mehr als 5.000 Fälle neu eingebracht, deutlich mehr als die Hälfte davon betrafen Asylrechtsangelegenheiten. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2019 des VfGH hervor, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Trotzdem konnte die durchschnittliche Erledigungsdauer mit rund vier Monaten im internationalen Vergleich weiter kurz gehalten werden. Nach wie vor relativ gering ist die Chance, beim Verfassungsgerichtshof mit seinem Anliegen durchzudringen, lediglich 388 Fälle bzw. 8% der insgesamt 5.151 abgeschlossenen Verfahren endeten im Sinne der Beschwerdeführer.
62% der Fälle sind Asylbeschwerden
Nicht mitgezählt bei der durchschnittlichen Erledigungsdauer sind Asylbeschwerden. 3.252 der insgesamt 5.219 neuen Fälle 2019 (62%) sind laut Bericht dieser Kategorie zuzuordnen. Beschwerden aus diesem Bereich wurden noch rascher, und zwar in durchschnittlich 113 Tagen, erledigt.
Jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssachen führe zu einer Kostenersparnis in Millionenhöhe im Bereich der Grundversorgung, gibt der Verfassungsgerichtshof in diesem Zusammenhang neuerlich zu bedenken.
Einige sehr komplexe Fälle
Explizit weist der Verfassungsgerichtshof im Bericht außerdem darauf hin, dass im Jahr 2019 einige sehr komplexe Gesetzesprüfungsanträge zur Entscheidung standen. Das betrifft etwa die Sozialversicherungsreform, das Sicherheitspaket und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, wobei der VfGH jeweils nur einzelne Bestimmungen dieser unter der ehemaligen schwarz-blauen Regierung gefassten Beschlüsse aufhob.
Mehrere Gesetze wurden aufgehoben
- Als unzulässig werteten die Verfassungsrichter etwa eine generelle Zugriffsmöglichkeit der Sicherheitsbehörden auf Aufzeichnungen von Section-Control-Anlagen. Das gleiche gilt für die Ermächtigung, Computer und verschlüsselte Nachrichten systematisch verdeckt zu überwachen.
- Auch die deutliche Kürzung der Mindestsicherung bei unzureichenden Deutschkenntnissen und die drastische Senkung der Kinderzuschläge bei Mehrkindfamilien waren ihrer Meinung nach nicht mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar.
- Im Bereich der Sozialversicherungsreform wurden u.a. die für manche Organe vorgesehene Eignungsprüfung und die Übertragung der Abgabenkontrolle an eine staatliche Prüfstelle aufgehoben.
Andere Gesetze hielten stand
Gegen die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse machte der VfGH hingegen keine Einwände geltend. Auch das Verbot der Finanzierung islamischer Religionsgemeinschaften durch ausländische Staaten und deren Einrichtungen, die Beschränkung der Diversion auf Offizialdelikte sowie angefochtene Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes, der Nationalratswahlordnung und des Konsumentenschutzgesetzes hielten der Prüfung stand.
Ebenso nicht zu beanstanden ist laut Höchstgericht, dass Schüler, die grundsätzlich zu Hause unterrichtet werden, zum Besuch von Deutschförderklassen verpflichtet sind.
304 Gesetzesprüfungsverfahren, 36 Aufhebungen
Insgesamt hat der Verfassungsgerichtshof im Vorjahr 304 Gesetzesprüfungsverfahren durchgeführt, wobei nur 36 Verfahren in eine Aufhebung der angefochtenen Bestimmungen mündeten. Insbesondere sogenannte Parteianträge einer gerichtlichen Verfahrenspartei und Individualbeschwerden haben demnach wenig Aussicht auf Erfolg.