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Business, Recht, Steuer

„Tourismus braucht Adaptierungen bei neuer Kurzarbeit“

©ejn

Corona-Krise. Die neue Phase der Kurzarbeit muss an die unterschiedlichen Saison-Starts im Tourismus angepasst werden, fordert Branchenberater Prodinger.

Die auf Tourismus spezialisierte Prodinger Beratungsgruppe hat u.a. Steuer- und Unternehmensberatung im Angebot und rechnet nach eigenen Angaben mehrere tausend Tourismus-MitarbeiterInnen in der Lohnverrechnung ab. Nun empfehlen die Touristik-Berater dringend weitere Adaptierungen bei der Corona-Kurzarbeit.

Das Problem ist die Wartefrist

Wie berichtet wird die Kurzarbeit unter neuen Vorzeichen verlängert: Die aktuell wieder verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sollen damit abgefedert werden.

Jenen Hoteliers, die unmittelbar vom Lockdown ab 3. November betroffen sind oder Unternehmen, die die Corona-Kurzarbeit nur für den Monat November 2020 beantragt haben, helfe es dabei durchaus, dass Mitarbeiter im November (bzw. für die Dauer des Lockdowns) nur zehn Prozent arbeiten müssen (und nicht 30 %, wie aktuell in der Kurzarbeitsphase 3 geregelt), so Prodinger.

„Problematisch ist die Lage jener Betriebe, meist Ferienhotels mit dem überwiegenden Anteil an startenden Mitarbeitern, die im November vielerorts ohnehin geschlossen haben und voraussichtlich erst Mitte Dezember öffnen“, so Partner und Steuerberater Lukas Prodinger.

Die Beschäftigungsverhältnisse in diesen Betrieben starten somit erst zu diesen Zeitpunkten und gleichzeitig sei nach aktueller Rechtslage die Kurzarbeit 3 erst mit 1. Februar 2021 möglich. „Hier liegt derzeit der Hase im Pfeffer“, so Prodinger .

Kurzarbeit erst nach einem Beitragsmonat möglich

Auf Grund der Regelung, dass eine Kurzarbeit erst nach einem vollen Beitragsmonat möglich ist, überlegen viele Hotelbetriebe und Gaststätten, ihren Betrieb für diesen Winter überhaupt nicht zu öffnen. Die Aussicht auf mögliche weitere Lockdowns im Jänner und Februar und das damit einhergehende Risiko, die volle Lohnbelastung tragen zu müssen, erscheine im Verhältnis zu groß und stehe in keinem
Verhältnis zum eigenen Einsatz.

„Wir müssen den Betrieben die Angst nehmen und eine Option auf Kurzarbeit zulassen, damit der Jobmotor der letzten Jahre nicht noch weiter ins Stottern kommt“, so Prodinger. Für Saisonverträge und eine funktionierende Wintersaison müsse die Wartefrist des Beitragsmonats fallen.

 

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