
Finanzmarkt. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat im 3. Quartal 2020 insgesamt 18 Wertpapierprospekte gebilligt. Das sind vier weniger als im Vergleichszeitraum 2019.
Darunter waren 14 einteilige Prospekte (drittes Quartal 2019: 21) sowie ein Registrierungsformular (Q3-19: 1) und drei Wertpapierbeschreibungen (Q3-19: 0) für mehrteilige Prospekte, so die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Überdies waren im 3. Quartal 2020 auch insgesamt 14 Nachträge zu Prospekten zu billigen (Q3-19: 18), weil gegenüber dem ursprünglichen Prospekt in der Zwischenzeit wesentliche Änderungen aufgetreten seien, so die FMA. Die Zahl der zu gebilligten Basisprospekten hinterlegten Endgültigen Bedingungen reduzierte sich laut Bericht im Vergleichszeitraum um 37,5% von 2.217 auf 1.386.
Grenzüberschreitende Angebote bleiben stabil
Das grenzüberschreitende Angebot innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) blieb im Wesentlichen stabil.
- So wurden im 3. Quartal heuer 78 Prospekte bzw. Prospektbestandteile von Schwesterbehörden im EWR an die FMA notifiziert. Im dritten Quartal 2019 waren es 82.
- Die Zahl der notifizierten Nachträge erhöhte sich in diesem Zeitraum von 167 auf 189.
- Die Zahl der von der FMA in den EWR zu notifizierenden Prospekte und Prospektbestandteile verringerte sich geringfügig von acht auf sieben, die Zahl der Nachträge von 14 auf neun.