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Business, Recht

Neue Corona-Regeln für Kinderbetreuung, Teilzeit, Kündigung

©ejn

Corona-Krise. Arbeitnehmer erhalten einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit, falls die Schule ausfällt.

ArbeitnehmerInnen, die minderjährige Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen haben, werden künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben. Voraussetzung ist, dass trotz allen Bemühens keine alternativen Betreuungsstrukturen zur Verfügung stehen. Die entsprechende Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz hat der Sozialausschuss des Nationalrats jetzt mit breiter Mehrheit beschlossen.

Die Novelle war gemeinsam von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie der SPÖ vorgeschlagen worden:

  • Auch zur Betreuung von in Quarantäne befindlichen Kindern wird demnach im Bedarfsfall ein Fernbleiben von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung möglich sein.
  • Die Betriebe erhalten im Gegenzug die gesamten – und nicht nur wie derzeit die Hälfte – der Lohnkosten ersetzt.
  • Gelten soll die neue Regelung laut Gesetzentwurf bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21.

Sind Schulschließungen damit fix?

Gegen die Novelle stimmten lediglich die Neos. Ihrer Meinung nach wird mit dem Entwurf der Boden für Schulschließungen aufbereitet. Zudem verwiesen sie auf drohende Probleme für Unternehmen.

Sowohl Sozialminister Rudolf Anschober als auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher stellten einen Zusammenhang zwischen der Novelle und geplanten Schulschließungen vehement in Abrede: Es brauche schon in der jetzigen Konstellation Sicherheit für die Eltern, so Aschbacher.

Altersteilzeit, Selbständige, Kündigungsfristen

  • Beschlossen hat der Sozialausschuss darüber hinaus die Verlängerung von Corona-Sonderregelungen für in Altersteilzeit befindliche Personen und für Selbstständige, die ihre Erwerbsarbeit eingestellt haben.
  • Die bereits 2017 mit längeren Übergangsfristen beschlossene Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen an jene der Angestellten wird hingegen um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2021 verschoben.
  • Was die von der Regierung in Aussicht gestellte zweite Einmalzahlung für Arbeitslose betrifft, sind die gesetzlichen Grundlagen noch ausständig – laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher ist man gerade dabei, Details zu klären, so die Parlamentskorrespondenz.

 

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