Corona-Hilfen. Die Steuerberater-Kammer KSW listet ab sofort alle Kanzleien auf, die bei der Beantragung des neuen „Fixkostenzuschusses 2“ helfen können (Update).
Mit der neuen Serviceleistung wendet sich die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) an alle österreichischen Unternehmen und Selbständigen: Auf ihrer Website werden ab sofort alle Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gelistet, die bei der Beantragung des neuen Fixkostenzuschusses 2 Bestätigungsleistungen anbieten.
Update: Wie die Kammer klarstellt, dokumentiert die Liste nicht die grundsätzliche Befähigung, sondern die Bereitschaft: Wer in die Liste eingetragen ist, der erklärt sich konkret bereit, auch unabhängig von einem bestehenden Klientenverhältnis die Beantragung für ein Unternehmen vorzunehmen. D.h. es können auch Unternehmen und Selbständige darauf zugreifen, die ihre laufende Buchhaltung sowie die Steueragenden sonst selbst erledigen.
Nur mit dem Segen eines Steuerberaters möglich
Hintergrund des neuen Angebots der KSW ist, dass die Verordnung des Finanzministeriums über die Verlängerung des Fixkostenzuschusses durch die Covid19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) eine wesentliche Änderung für Unternehmen vorsieht: Die Höhe der eingebrachten Umsatzausfälle sowie die Fixkosten sind künftig durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen und einzubringen.
Aktuell liste die Serviceseite der KSW bereits 350 Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in ganz Österreich auf, die die Beantragung des Fixkostenzuschusses abwickeln. Die Service-Datenbank werde laufend erweitert.
KSW-Präsident Herbert Houf hat bereits vor einiger Zeit zur Eile in Sachen Corona-Hilfen gemahnt: Tempo ist alles, hieß es damals sinngemäß. Auch jetzt hat die Regierung einen möglichst raschen Fluß der Gelder versprochen.