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Business, Recht, Tools

Firmen durch neue Schadstoff-Datenbank gefordert

Eckehard Bauer ©Quality Austria

Recycling. Im Jänner 2021 startet die neue EU-Datenbank für Schadstoffe. Quality Austria hat für Österreichs Unternehmen dazu zahlreiche Empfehlungen parat.

Ab 5. Jänner 2021 müssen Informationen über Produkte, die „besonders besorgniserregende“ Stoffe enthalten und in der EU auf den Markt gebracht werden, an die Europäische Chemikalienagentur gemeldet werden.

Abfallentsorgungsbetriebe können auf diese Daten zugreifen, damit diese Stoffe nicht ungewollt recycelt und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Auch Konsumenten können sich dort informieren.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine lange Liste von „besorgniserregenden“ Stoffen erstellt: „Alle Erzeugnisse, die in der EU angeboten werden und eine Konzentration von mehr als 0,1 Prozent Massenanteil dieser Stoffe enthalten, müssen ab 5. Jänner 2021 verpflichtend in die SCIP-Datenbank der ECHA eingetragen werden“, so Eckehard Bauer, Business Developer für Risiko- und Sicherheitsmanagement bei Quality Austria.

Speziell für Fachkräfte wie z. B. Sicherheitsfachkräfte, welche die Arbeitsplatzevaluierungen erstellen, biete die SCIP Datenbank einen „guten und raschen Überblick“ zu besonders besorgniserregenden Stoffen (den sogenannten „SVHC – Substance of Very High Concern“), so Bauer.

Verbraucher könnten Kaufverhalten ändern

Zur Meldung verpflichtet seien zahlreiche Akteure: Alle in der EU ansässigen Hersteller, Montagebetriebe, Importeure, Händler sowie weitere Unternehmen in der Lieferkette. Ausgenommen seien Einzelhändler, die direkt an Verbraucher liefern, heißt es.

Die Datensammlung verfolge eine Reihe von Zielen: Die höhere Transparenz helfe den Konsumenten bei der Kaufentscheidung, animiere die Industrie bei der Substitution dieser Stoffe durch unbedenkliche Alternativen und trage in weiterer Folge auch zu einer besseren Kreislaufwirtschaft bei, ist Bauer überzeugt.

Er empfiehlt Österreichs Unternehmen folgende Vorgangsweisen in Bezug auf die neue Schadstoff-Datenbank:

  • Produktentwicklung: Unternehmen sollen besorgniserregende Stoffe wie z. B. krebserregende oder erbgutändernde Stoffe gleich bei der Produktentwicklung vermeiden und durch andere Stoffe substituieren. Die Produkte sollen modular und reparaturfreundlich sowie leicht zerlegbar sein.
  • Lieferkette: Im Zuge des Beschaffungsprozesses sollen detailliertere Informationen über die Lieferanten bzw. zugekauften Halbfertigprodukte eingeholt werden.
  • Langlebigkeit: Die erzeugten Güter müssen langlebiger gestaltet werden.
  • Service: Die Erzeuger sollen vermehrt Wartungen und Reparaturen anbieten und durch modulare Produktdesigns den Austausch von Einzelteilen erleichtern.
  • Kundenbindung: Ist ein Produkt komplett unbrauchbar, könne durch die Rücknahme und z. B. durch die Ausgabe von Rabatt-Gutscheinen die Markentreue forciert werden.
  • Qualität: Die Sekundärrohstoffe müssen eine hohe Qualität aufweisen, damit sie im Sinne der zirkulären Wirtschaft immer wieder verwendet werden können.
  • Transportwege: Der Einkauf bei lokalen Zulieferbetrieben sorge für kurze Transportwege und schont die Umwelt.
  • Arbeitssicherheit: Produkte müssen nicht nur bei der Herstellung und Benutzung sicher sein, auch beim Recyceln dürfen keine Schadstoffe austreten und die Arbeiter bzw. in weiterer Folge die Umwelt gefährden.
  • Managementsysteme: Die Implementierung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liefere viele Daten, die faktenbasierte Entscheidungen ermöglichen.
  • Zertifizierung: Mittels „Cradle to Cradle“-Zertifikat könne die Kreislauffähigkeit und Umweltfreundlichkeit von Produkten transparent ausgewiesen werden.

 

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