Rechte und Pflichten. Mit der CE-Kennzeichnung demonstriert ein Unternehmen die Einhaltung der EU-Regeln. Die Anwendung am Bau ist Gegenstand zweier Webinare Anfang 2021.
Mit der CE-Kennzeichnung („Conformité Européenne“) erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
CE ist also kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die der Hersteller oder Verkäufer selbst anbringt, um damit zu demonstrieren, dass sein Produkt den besonderen Anforderungen (EU-Richtlinien bzw. -verordnungen) entspricht, die in Europa dafür gelten.
Die Webinare
Zwei Veranstaltungen von Austrian Standards widmen sich im Jänner und Februar 2021 dem Thema, und zwar konkret für die Baubranche bzw. deren Zulieferer: Vom Asphaltmischgut bis zum Ziegel müssen zahlreiche Bauprodukte, aber auch Maschinen und elektrische Betriebsmittel vor dem Inverkehrbringen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, so der Veranstalter.
Dabei könne die Materie rasch komplex werden, wenn es etwa darum geht, welche Rechtsgrundlage anzuwenden ist – insbesondere, wenn ein Produkt unter mehrere EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien fällt.
- Zunächst geht es in einem Info-Webinar am 15.1.2021 um die Grundlagen zum Ablauf, Nutzen und die Auswirkungen der CE-Kennzeichnung.
- Ein Hybrid-Workshop am 22. Februar 2021 soll dann vertiefend darauf eingehen, wer bei der CE-Kennzeichnung wofür zuständig ist und was in der Planung, bei der Ausschreibung und konkret bei der Verwendung von (Bau-)Produkten zu beachten ist, heißt es beim Veranstalter (anmelde- und kostenpflichtig).