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Bildung & Uni, Business, Recht

Studie: Anforderungen an Aufsichtsräte im Wandel

©JKU

Forschung. Erfahrung in der Unternehmensführung ist laut einer Studie von Uni Linz und B&C Privatstiftung zu einer wichtigen Voraussetzung für Aufsichtsräte geworden.

Der Corporate Governance Monitor 2020, ein Forschungsprojekt der Johannes Kepler Uni Linz in Kooperation mit dem Board Service Center, analysiert Corporate Governance-Systeme deutscher und österreichischer börsennotierter Unternehmen. Gefördert wird die Forschungsinitiative von der B&C Privatstiftung.

In der zweiten Ausgabe des jährlichen Reports hat das Forschungsteam unter der Leitung von Univ.-Prof. Ewald Aschauer und Univ.-Prof. Roman Rohatschek die Qualifikationen von österreichischen Aufsichtsratsmitgliedern untersucht. Dabei wurden die Daten aus Lebensläufen von rund 470 Personen analysiert.

Das Ergebnis: In der Vergangenheit lag bei der Besetzung der Aufsichtsratsposten meist der Fokus auf der Person selbst. Die aktuelle Analyse zeige nun einen klaren Trend zur Professionalisierung des Aufsichtsrats durch qualifizierte Mitglieder.

„Aktuell wird mehr denn je darauf geachtet, welche Kompetenzen im Aufsichtsrat benötigt werden und welche Kandidaten am besten geeignet sind, diese Kompetenzen beizusteuern“, so Ewald Aschauer, Studienleiter und Professor am Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der Johannes Kepler Uni Linz.

Wolfgang Hofer, Vorstandsmitglied der B&C Privatstiftung: „Die Zeit der bloßen Kontrolle der Unternehmensführung ist schon lange vorbei. Der Aufsichtsrat hat heutzutage eine wichtige Beratungsfunktion, insbesondere was die strategische Ausrichtung des Unternehmens betrifft. In Krisenzeiten wie diesen gilt es, den Unternehmen strategisch beratend zur Seite zu stehen und besonderes Augenmerk auf die Leitlinien für das Risikomanagement zu legen.“

84% haben Führungserfahrung

Bei der Analyse der Lebensläufe zeigt sich, dass ein hoher Anteil der österreichischen Aufsichtsratsmitglieder Führungserfahrung (84%) und Aufsichtsratserfahrung (58%) vorweisen kann.

Für B&C-Vorstandsmitglied Hofer spielen diese beiden Kompetenzen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats eine wichtige Rolle: „Zentrale Aufgaben des Aufsichtsrats sind die Kontrolle und auch Bestellung des Vorstandes und das erfordert operative Führungserfahrung. Aufsichtsratserfahrung ist angesichts des immer breiter und tiefer werdenden Aufgabenbereichs und der gestiegenen Verantwortung, die auch mit Haftungsrisiken verbunden sind, ebenso essenziell.“

Was Aufsichtsräte können müssen

Die Analyse der Kompetenzen jener Personen, die in österreichischen Kapitalmarktunternehmen ein Aufsichtsratsmandat innehaben, ergab, dass Aufsichtsräte auf Mitglieder

  • mit internationaler Erfahrung (57%),
  • Branchenwissen (53%)
  • und Finanzexpertise (46%) setzen.

In den Aufsichtsratsgremien der börsennotierten Aktiengesellschaften (62%) wird dabei wesentlich stärker auf Internationalität gesetzt als bei Anleiheemittenten (39%). In vielen Fällen ist im Aufsichtsrat auch eine Person mit Rechtsexpertise vorhanden.

Dagegen sind Aufsichtsräte mit Schwerpunkten in den Bereichen Human Ressource (11%) und Digitalisierung (6%) nur in geringem Ausmaß in österreichischen Aufsichtsratsgremien vertreten, so die Studie.

 

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