
Buch. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen Einrichtungen für Whistleblower schaffen. Ein Ratgeber von Taylor Wessing-Profis beleuchtet die Regeln.
Seit 16. Dezember 2019 ist die neue Europäische Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben nun bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Richtlinie im nationalen Recht umzusetzen.
Nachdem die Richtlinie Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern dazu verpflichtet, Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten, besteht schon jetzt Handlungsbedarf, um nicht von der nationalen Umsetzung „überrascht“ zu werden, heißt es bei Austrian Standards.
Die Inhalte
Der neue kompakte Leitfaden „EU-Whistleblower-Richtlinie kompakt – Die Basics der Umsetzung“, den es auch als eBook gibt, soll auf 122 Seiten eine erste Anlaufstelle für Praktiker-Fragen bieten. Als Ratgeber für Profis soll er insbesondere dabei helfen, die neuen Anforderungen der Whistleblower-Richtlinie im eigenen Unternehmen erfolgreich zu implementieren. Geboten werden demnach eine übersichtliche Einführung in das Thema, Praxistipps und Antworten auf häufige Fragestellungen.
Behandelt werden Themen wie:
- Wer fällt unter den Begriff „Whistleblower“?
- Welche Arten von Meldekanälen können genutzt werden?
- Können Unternehmen vom Whistleblowing profitieren?
- Was ist zu tun, damit die Anforderungen der Richtlinie korrekt unternehmensintern umgesetzt werden?
- Müssen Betriebsvereinbarungen zur Einführung von Whistleblowingsystemen abgeschlossen werden?
Die Autoren
Die Herausgeber der Austrian Standards-„QuickInfo“ sind Martin Eckel und Wolfgang Kapek, Partner im Wiener Büro der Anwaltssozietät Taylor Wessing. Mitgewirkt haben Eva-Sabrina Gotthardt und Diana Gretzer.