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Recht

Neues Begutachtungsverfahren für Österreichs Gesetze

©Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Nationalrat. Ein neues Begutachtungsverfahren für Österreichs Gesetze kommt: Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sind künftig bis zum Schluss möglich.

Die fünf Parlamentsfraktionen wollen künftig alle Gesetzesinitiativen, die im Nationalrat in Verhandlung stehen, einer allgemeinen Begutachtung unterziehen. Nicht nur wie bisher zu Ministerialentwürfen der Regierung, sondern auch zu Gesetzesanträgen von Abgeordneten und Ausschüssen, fertigen Regierungsvorlagen, Gesetzesanträgen des Bundesrats und zugewiesenen Volksbegehren sollen ExpertInnen und BürgerInnen demnach Stellungnahmen abgeben können.

Der entsprechende Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Nationalras wurde vergangenen Freitag eingebracht und soll – nach Durchführung einer Ersten Lesung – dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auch eine Änderung des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes haben die fünf Parteien gemeinsam beantragt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

So soll die neue Gesetzgebung funktionieren

Gemäß der Fünf-Parteien-Initiative zum Geschäftsordnungsgesetz (1178/A) sollen Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen solange abgegeben werden können, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist – also der Gesetzentwurf entweder den Bundesrat passiert hat oder in anderer Art und Weise erledigt wurde. Sonstige Fristen sind nicht vorgesehen.

Geplant ist, die einlangenden Stellungnahmen, wie schon jetzt bei Ministerialentwürfen, auf der Parlaments-Website zu veröffentlichen – kommen sie von Privatpersonen, allerdings nur mit deren Einwilligung. Zudem bestehe keine Pflicht, Stellungnahmen zu veröffentlichen, wenn diese gegen straf- oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen oder mit anderen Rechtsvorschriften kollidieren, wird in den Erläuterungen festgehalten. Die geplante Regelung betrifft nur Gesetzesinitiativen, Entschließungsanträge sind nicht umfasst.

Auch eine weitere Änderung ist Teil des Entwurfs: Demnach sollen die Mitglieder des Immunitätsausschusses bzw. des Unvereinbarkeitsausschusses angehalten werden, sich in den jeweiligen Ausschüssen vertreten zu lassen, wenn sie selbst von einem Auslieferungsbegehren oder einer Meldung über berufliche Tätigkeiten bzw. Nebeneinkünfte betroffen sind.

Nebentätigkeit von Abgeordneten

Gemeinsam beantragt haben die Klubobleute August Wöginger (ÖVP), Herbert Kickl (FPÖ), Sigrid Maurer (Grüne), Beate Meinl-Reisinger (Neos) und der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried außerdem eine Änderung des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes: Demnach sollen die Einkommenskategorien für die Meldung von Einkünften abseits des Abgeordneten-Bezugs an die Inflation der letzten Jahre angepasst werden.

Die neuen Grenzen sind:

  • Kategorie 1: Einkünfte bis 1.150 €  (bisher 1.000 €)
  • Kategorie 2: bis 4.000 € (bisher 3.500 €)
  • Kategorie 3: bis 8.000 € (bisher 7.000 €)
  • Kategorie 4: bis 12.000 € (bisher 10.000 €)
  • Kategorie 5: Einkünfte über 12.000 € (bisher 10.000 €).

Darüber hinaus soll es dem Unvereinbarkeitsausschuss dem Antrag zufolge künftig möglich sein, formal zusätzliche Unterlagen von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten anzufordern, wenn auf Basis der vorliegenden Informationen Unklarheiten oder Widersprüche bestehen oder sich Lücken ergeben.

Das betrifft etwa gemeldete berufliche Tätigkeiten, den Besitz von Firmenanteilen oder Eigentumsverhältnisse. Neue gesetzliche Meldepflichten seien damit nicht verbunden.

 

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