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Für teure E-Autos gibt es 2021 mehr Förderung

Audi e-tron ©Audi

Stromer-Boom. Auch Käufer von teuren E-Autos können ab 2021 die staatliche Förderprämie einstreifen, so der ÖAMTC. Die Regeln für Betriebe werden aber ungünstiger. 

E-Autos sind auch in der Pandemie ein Verkaufsschlager, sie haben im November in Österreich heuer erstmals die 10-Prozent-Grenze bei Neuzulassungen erreicht und die Schwelle von 2.000 neuen Fahrzeugen übersprungen. Dabei gesellen sich zu bekannten Vertretern der Oberklasse wie Tesla Model S oder Audi e-tron zunehmend auch leistbarere Modelle wie der VW ID.3 (der aktuell in Österreich zu den meistverkauften Fahrzeugen gehört) oder Dacia Spring.

Die Stärke der Stromer beruht allerdings – neben dem zweifellos vorhandenen Interesse wachsender Käuferschichten – auf der Tatsache, dass der Automarkt insgesamt schwach ist. Von Jänner bis November 2020 wurden in Österreich laut Statistik Austria knapp 225.000 Pkw neu zugelassen, das ist ein Rückgang um 26,6 Prozent. Und die Attraktivität der Stromer wird durch Förderungen kräftig unterstützt.

Diese Förderungen werden nun 2021 sogar noch attraktiver, macht der ÖAMTC aufmerksam: Ein Problem von KäuferInnen der teureren E-Autos war bisher, dass die staatliche Förderprämie nur für Stromer bis zu einem gewissen Grenzwert (ohne Extras) genehmigt wurde. Die Luxusklasse war dadurch von der Förderung ausgenommen, eine Art Anti-Tesla-Klausel, wenn man so will. Diese bleibt zwar auch 2021 in Kraft, fällt aber großzügiger aus.

Die Regeln für die E-Auto-Förderung ab 2021

Grundsätzlich steht im neuen Jahr so wie schon 2019 und 2020 ein Förderbudget von insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung, so ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser. Es werden allerdings sowohl die Förderhöhen wie die Förderregeln geändert, sodass es Gewinner und Verlierer geben wird:

  • Die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich ab dem kommenden Jahr von derzeit noch 5.000 Euro auf 4.000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2.500 Euro auf 2.000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden.
  • Unverändert bleibt die Höhe der Förderung für Privatpersonen. Ab Jänner 2021 wird jeder privat angeschaffte E-Pkw mit 5.000 Euro, jeder Plug-in-Hybrid mit 2.500 Euro bezuschusst.
  • Für Privatpersonen ändern sich aber die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung: Die aktuell noch bestehende Diskrepanz in den Fördervoraussetzungen zwischen Privatpersonen und Betrieben wird ab 2021 beseitigt. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von derzeit max. 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben, wodurch ab dem kommenden Jahr für Private wie auch für Betriebe dieselbe Anschaffungspreisgrenze gilt.

Was künftig leistbar ist

Der Sprung von 50.000 auf 60.000 Euro hat Auswirkungen auf die Liste der förderbaren E-Autos. Bisher spannte sich der Bogen für Privatkäufer hier vom Renault Zoe oder Kia e-Niro über den Nissan Leaf bis zum BMW i3. Letzterer kostet in Österreich ab rund 40.500 Euro. Bei den Hybriden lagen Premium-Limousinen der BMW 3-er Reihe oder von Daimler noch knapp innerhalb der Fördergrenzen.

Teure Stromer wie Tesla Model S oder Audi e-tron sprengten die Fördergrenzen der alten E-Auto-Prämie für Privatpersonen. Betriebe konnten allerdings manchmal noch zuschlagen, denn bei Audi waren in Österreich beispielsweise „Business“-Versionen im Angebot, deren Hauptmerkmal ein Preis unter 60.000 Euro war. Aktuell beginnen bei Audi übrigens sowohl der „klassische“ e-tron wie der e-tron Business bei 59.990 Euro, was exakt 10 Euro unter der Fördergrenze liegt…

Daimler hat mit dem Mercedes EQC ein dem e-tron in Sachen Reichweite vergleichbares Elektro-SUV im Angebot, die Preise beginnen allerdings in Österreich bei rund 75.500 Euro und damit weit jenseits dessen, was Finanz- bzw. UmweltministerIn erlauben.

Das preislich vergleichbare Tesla Model S bleibt ebenfalls weiterhin außerhalb aller Prämien-Grenzen, genauso Porsche Taycan. Beim nur halb so teuren Tesla Model 3 sollten künftig die Allrad-Varianten mit ihrem höheren Preisschild für Privatpersonen förderbar sein. Teslas Model Y als günstiges SUV bzw. der neue ID.4 sollten weit unter der Grenze bleiben.

Neue Förderungen für Ladesäule & Co

Ändern werden sich auch die Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung für private E-Ladeinfrastruktur, so der ÖAMTC: Ist aktuell zum Erhalt der Förderung für eine private Ladestation noch der gleichzeitige Kauf eines E-Pkw notwendig, wird ab Beginn des Jahres 2021 der Bonus für private E-Ladeinfrastruktur unabhängig von der Anschaffung eines E-Pkw beantragt werden können.

Man benötigt somit zum Erhalt der Ladeinfrastruktur-Förderung in Zukunft nicht mehr den gleichzeitigen Kauf eines E-Pkw.

Weitere neue Vorschriften für Autofahrer

Neuerungen bringt das Jahr 2021 auch ganz allgemein im technischen Bereich, z. B. bei den Gurtwarnern. „Seit 2014 ist ein Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte für den Fahrersitz verpflichtend vorgeschrieben. Zukünftig muss es an allen Vorder- und Rücksitzen der Klassen M1 und N1 und allen Vordersitzen aller anderen Klassen verpflichtend eingebaut werden“, erklärt Friedrich Eppel, stv. Leiter der ÖAMTC-Technik. In der EU-Verordnung 2019/2144 wurde festgelegt, dass ab 01.09.2019 keine Typisierung neuer Fahrzeugmodelle und ab 01.09.2021 keine Neuzulassung von Fahrzeugen ohne die genannten Warnsysteme erlaubt ist.

Bereits vor dem Jahreswechsel müssen bestimmte Fahrzeugklassen über einen Hörfunk-Empfang verfügen: Konkret schreibt die EU-Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vor, dass in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M ab 21.12.2020 ein Empfänger eingebaut sein muss, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digitalen terrestrischen Rundfunk (z. B. DAB+) ausgestrahlt werden, ermöglicht.

Drastisch und teuer sind die Änderungen bei der Besteuerung von Verbrennern im Rahmen der Normverbrauchsabgabe (NoVA), Details finden sie hier.

 

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