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Business, Recht

Corona-Schutzschirm auch für Veranstaltungen

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Wien. Ein Veranstaltungs-Schutzschirm in Höhe von 300 Mio. Euro springt künftig bei abgesagten Events ein. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zeigt sich erfreut.

Die Genehmigung der Maßnahme kurz vor Weihnachten durch die EU-Kommission ist sehr erfreulich, so WKÖ-Bundesspartenobmann Robert Seeber und die Obfrau der Freizeit- und Sportbetriebe in der WKÖ, Astrid Legner: Es sei dies ein wichtiges Signal der Ermutigung für die Betriebe. Die Eventbranche mit ihren 30.000 Unternehmen erwirtschaftet laut IHS in Österreich eine jährliche Wertschöpfung von 8,9 Milliarden Euro und sorgt für rund 140.000 Arbeitsplätze.

Veranstaltungen sind von der COVID-19-Krise seit Mitte März dieses Jahres ganz besonders stark betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden.

Der mit 300 Mio. Euro dotierte Schutzschirm soll Veranstaltern Sicherheit und eine Perspektive für 2021 und 2022 geben, damit sie Events trotz der Pandemie wieder planen können, heißt es weiter.

Was ab 15. Jänner kommt

  • Ab 15. Jänner 2021 können demnach für Veranstaltungen, die ab 1. Februar 2021 angesetzt sind, Zuschüsse für den finanziellen Nachteil bei Absage oder erheblicher Einschränkung der Veranstaltung beantragt werden.
  • Der Schutzschirm gilt für Veranstaltungen bis Ende 2022, die Förderobergrenze beträgt derzeit 1 Mio. Euro. Bezüglich einer Ausweitung von 3 Mio. Euro laufen bereits Verhandlungen mit der EU-Kommission.
  • Förderbare Kosten sind dabei nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse) sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen.

Die Richtlinie mit den detaillierten Fördervoraussetzungen soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Die Anträge können über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) eingebracht werden.

„Dank dieser Unterstützungsleistungen ist es nun wieder möglich, Veranstaltungen in allen Bereichen der Kultur, des Sports, im Kongress- und Messebereich, Märkten und sonstigen Events zu planen. Dies ist auch für andere touristische Bereiche, wie die Hotellerie, Cateringunternehmen oder Reiseunternehmen von ganz besonderer Bedeutung“, so Bundesspartenobmann Seeber und Obfrau Legner .

Erfreulich sei auch, dass in den nächsten Tagen die Richtlinie für den Umsatzersatz der indirekt im November und Dezember vom Lockdown betroffenen Branchen verabschiedet werden soll, wie heute angekündigt wurde.

 

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