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Recht

Erstrittene Urteile bei Cerha Hempel, Hengeler und mehr

©ejn

Wirtschaftskanzleien. Cerha Hempel erreicht ein OGH-Urteil zur Schadenersatzpflicht des Mieters bei Nichtanzeige des Machtwechsels. Neues gibt es auch bei Hengeler Mueller und Hogan Lovells.

Das Dispute Resolution Team von Cerha Hempel hat unter der Leitung von Partnerin Irene Welser einen weltweit tätigen Immobilieninvestor erfolgreich durch alle Instanzen vertreten, so die Kanzlei: Nun ist auch der Oberste Gerichtshof (OGH) der Rechtsansicht des Litigation Teams gefolgt. Die wegweisende Entscheidung 4 Ob 128/20g stärke Liegenschaftseigentümern den Rücken.

Der OGH schützt darin Vermieter vor Schäden, die im Veräußerungsfall ihrer Liegenschaft entstehen können, wenn Mieter als juristische Personen schuldhaft ihren Anzeigeverpflichtungen nicht nachkommen. Rechtlicher Hintergrund ist, dass Mieter in Form einer juristischen Person den Vermieter über wesentliche Änderungen in der Gesellschafterstruktur zu informieren haben. Dem Vermieter steht dann infolge des sogenannten „Machtwechsels“, etwa einer vollständigen Unternehmensübernahme oder einer Änderung der willensbestimmenden Mehrheit meist ein deutlich höherer Mietzins zu.

Im Anlassfall hat ein bekanntes internationales Unternehmen es über Jahre hinweg unterlassen, den Vermieter über diesen erfolgten Machtwechsel zu informieren, so die Kanzlei. Der Mietzins wurde daher nicht angehoben, das Zinshaus einige Jahre nach dem Machtwechsel viel zu günstig veräußert. Denn der über den Machtwechsel im Unwissen gelassene Eigentümer hat zur Berechnung der Rendite falsche – weil nicht angehobene – Mietzinse herangezogen.

Der Verkäufer forderte nun – vertreten von Cerha Hempel – Schadenersatz für den Mindererlös infolge der Fehlkalkulation des Kaufpreises. Denn wäre der Mieter seiner Verpflichtung nachgekommen, hätte er den wahren Wert der Liegenschaft auf Basis der richtigen, höheren Rendite errechnet und einen viel höheren Kaufpreis lukriert.

Der Klage wurde dabei nach einem aufwendigen Beweisverfahren in allen drei Instanzen stattgegeben, so Cerha Hempel. „Dieser Erfolg vor dem Höchstgericht unterstreicht unsere Expertise als führende Kanzlei bei der fundierten rechtlichen Aufarbeitung und erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung von wirtschaftsrechtlichen Ansprüchen“, so Irene Welser (Head of Department Contentious Business). Im Team waren auch Partner Holger Bielesz und Senior Associate Anton Gorton.

Hengeler hilft Drillisch gegen Telefónica Germany

Die Drillisch Online GmbH, eine Gesellschaft im 1&1 Drillisch Konzern, hat im Rechtsstreit gegen Telefónica Germany jetzt einen Erfolg erzielt, so die beratende Kanzlei Hengeler Mueller.

Telefónica hatte Ende 2018 unter Bezugnahme auf die Kosten aus der Frequenzauktion 2015 die Vorleistungspreise unter dem zwischen den Parteien bestehenden MBA MVNO-Vertrag einseitig rückwirkend erhöht. Telefónica hat Drillisch einen zusätzlichen Betrag in Höhe von rund EUR 64 Millionen (netto) in Rechnung gestellt. Drillisch hat die Preiserhöhung als unberechtigt zurückgewiesen.

Der zuständige Schiedsgutachter hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass die geltend gemachte Preisanpassung im geprüften Zeitraum (bis 2020) in voller Höhe unberechtigt ist. Die Preiserhöhung ist wirkungslos und führt nicht zu Zahlungspflichten von Drillisch. Zugleich habe der Schiedsgutachter die Berechnungsmethode für etwaige künftige Preisanpassungsforderungen von Telefónica unter Berufung auf die Zuschlagspreise in der Frequenzauktion 2015 zugunsten von Drillisch verbindlich festgelegt.

Hengeler Mueller hat Drillisch in dem Schiedsgutachterverfahren vertreten. Tätig waren die Partnerinnen Antonia Hösch (Dispute Resolution), Daniela Favoccia (Gesellschafts- und Unternehmensrecht) (beide Federführung, Frankfurt) sowie die Associates Katharina Hesse (Gesellschafts- und Unternehmensrecht/Regulierung, Düsseldorf), Laura Rothmann (Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Frankfurt), Norman Koschmieder (Regulierung, Düsseldorf), Luisa Kuschel und Martina Aleksandrova (beide Dispute Resolution, München). Inhouse war Marc Schütze tätig, Mitglied des Vorstands der Drillisch Netz AG.

Hogan Lovells hilft FlixMobility gegen Deutsche Bahn

Unter Leitung ihres Hamburger Partners Marc Schweda hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die FlixMobility GmbH bei einer Beihilfenbeschwerde gegenüber der EU-Kommission beraten. Es ging darin um Staatsbeihilfen des Bundes für die Deutsche Bahn AG (DB) im Zuge der Corona-Pandemie.

Die Beihilfenbeschwerde ist gerichtet gegen die implizite Garantie des Bundes für neue Schulden der DB bis zu einer Höhe von nunmehr insgesamt 35 Milliarden Euro sowie gegen die mit dem Bund vereinbarte und formal bereits vorbereitete Eigenkapitalerhöhung von 5 Milliarden EUR.

Die Beschwerde richte sich nicht gegen die Krisen-Hilfsmaßnahmen des Bundes für die DB als solche. Das Beihilfenpaket für die DB müsse aber von strengen Wettbewerbsauflagen flankiert werden, die die massive Wettbewerbsverzerrung zugunsten der DB ausgleichen und die Grundlage für einen fairen Wettbewerb im Fernverkehr schaffen, heißt es bei Hogan Lovells.

Eine offizielle Entscheidung der EU-Kommission steht noch aus. Im Team für FlixMobility sind Marc Schweda (Partner), Nikita Ivlev (Associate) (beide Kartellrecht, Hamburg), Christoph Wünschmann (Partner, Kartellrecht, München) und Peter Huber (Partner, Gesellschaftsrecht, München).

 

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