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Finanz, Recht

Anlagebetrüger verursachten 2020 Rekord-Schaden, so FMA

Helmut Ettl ©FMA

Wien. Anlagebetrüger waren 2020 besonders aktiv: Die typische Masche war ein Krypto-Assets-Geschäft, die Opfer verloren im Schnitt 42.000 Euro, so die Finanzmarktaufsicht FMA.

594 Opfer von Finanzbetrügern haben sich im Jahr 2020 bei der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA gemeldet – der Höchstwert in einem seit Jahren anhaltenden Aufwärtstrend von Betrugsfällen, heißt es:

  • Der durchschnittliche Schaden beträgt rund € 42.000 pro Person.
  • Rund 40% der Betrugsopfer wurden telefonisch kontaktiert – beim sogenannten „Cold Calling“ werden während eines Telefonats vermeintlich vielversprechende Investments angeboten.
  • Etwa 60% verloren ihr Geld im Internet – Insidertipps und Finanzprodukte, welche einen hohen Gewinn bei geringem Risiko versprechen waren hier die häufigsten Köder.
  • Ungefähr die Hälfte aller Betrugsmaschen stellen auf Investments in Krypto-Assets ab.

Unrealistische Versprechen in Tiefzins-Zeiten

„Wir beobachten leider seit Jahren einen Anstieg des Anlagebetrugs. Finanzbetrüger locken ihre Opfer mit unrealistischen Versprechungen in die Falle, meistens mit hohen Renditen bei geringem Risiko“, warnt der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller , und mahnt zur Vorsicht: „Was zu gut klingt um wahr zu sein, ist zumeist auch nicht wahr“.

Gründe für den starken Anstieg – im Vergleich zu 2017 hat sich die Zahl der Opfer verdoppelt – sieht die FMA im anhaltenden Niedrigzinsumfeld sowie im digitalen Wandel: Immer mehr Menschen investieren online in vermeintlich vielversprechende Produkte. Die effektive Prävention der Schädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Anlagebetrug sei auch einer der Aufsichtsschwerpunkte der FMA 2021, so der FMA-Vorstand.

Die FMA rät Personen vor einer Investitionsentscheidung zu überprüfen, ob ihnen alle nötigen Informationen zum Produkt vorliegen und ob sie dieses verstehen. Weiters zu kontrollieren, ob der Anbieter von der FMA zugelassen ist bzw. ob gegen ihn bereits eine Warnmeldung vorliegt. Darüber hinaus stellt die FMA Konsumentinnen und Konsumenten auf Ihrer Website Infos zum Thema zur Verfügung.

 

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