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Business, Finanz, Recht

Neuer Landwirtschafts-Rechtsschutz Tarif bei ARAG

Birgit Eder ©ARAG Österreich

Agarsektor. Versicherer ARAG richtet im Landwirtschafts-Rechtsschutz Tarif 01/2021 den Blick u.a. auf Nebenjobs und Internet-Gefahren.

Österreichische Landwirte betreiben überwiegend Nebengewerbe, erinnert Rechtsschutzversicherer ARAG: Zudem werden immer häufiger eigene Handelsbetriebe für den Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte gegründet. Den aktualisierten Rechtsschutztarif für die Bauern habe man unter diesen Gesichtspunkten angepasst.

Zudem wurde der Bereich der Mitversicherung erweitert und für aktuell drohende Gefahren der Tierseuchen-Rechtsschutz und der Internet-Rechtsschutz web@ktiv inkludiert. Auch andere Anbieter, darunter D.A.S., haben vor Kurzem entsprechende Rechtsschutzangebote auf den Markt gebracht, die verstärkt auf die Nebentätigkeiten der österreichischen LandwirtInnen eingehen.

Die Neuerungen

„Der Landwirtschafts-Rechtsschutz der ARAG zählte bereits bisher als das Produkt mit den weitgehendsten Leistungen, wie zB. dem AVRS im landwirtschaftlichen Betrieb ohne Streitwertgrenze und EU-Deckung, dem erweiterten Straf-Rechtsschutz oder unserem Förderungs-Rechtsschutz. Mit dem neuen Tarif 01/2021 für die Landwirtschaft versichern wir auch neue Risiken und reagieren somit auf neue Entwicklungen in landwirtschaftlichen Betrieben“, so Birgit Eder, CEO der ARAG Österreich, in einer Aussendung.

Zu den Neuheiten im Tarif 2021 zählen laut ARAG prämienfreie Zusatzdeckungen in der Grunddeckung – Buschenschanken, gewerblich genehmigter Heurigenbetrieb (max. 6 Monate im Jahr geöffnet), entgeltliche Pferdeeinstellung (prämienfrei bis 3 Pferde).

Geboten werde auch Tierseuchen-Rechtsschutz in Verbindung mit einem erweiterten Straf-Rechtsschutz, wahlweise Schutz für Altbauer oder zukünftiger Hofbetreiber inklusive derer Angehörigen, sowie Internet-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich u.a. Dazu gibt es neue prämiengünstige Zusatzbausteine zum Landwirtschafts-Rechtsschutz, u.a.:

  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft und Pferdeeinstellung bei mehr als 3 Pferden
  • Privatzimmervermietung gem. Gewerbeordnung sowie die nicht gewerbsmäßige Vermietung von Ferienwohnungen
  • Eigenständige Handelsbetriebe (GmbH, KG, etc.) bis zu 5 Beschäftigte für den Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte

 

 

 

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