Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Ministeriengesetz: Update wegen Aschbacher-Rücktritt

©ejn

Wien. Eine Novelle zum Bundesministeriengesetz ändert die Zuständigkeiten für Familien- und Jugendthemen. Auch bei Ausschreibungen kommt Neues.

Nach dem Rücktritt von Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher im Zuge der Plagiatsaffäre hat Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt, die Zuständigkeit für die Bereiche Familie und Jugend an die im Kanzleramt angesiedelte Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab zu übertragen.

Dafür ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes nötig. ÖVP und Grüne haben nun einen entsprechenden Antrag eingebracht, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

  • Demnach sollen die Familien- und Jugendagenden aus dem Arbeitsministerium herausgelöst werden und ins Bundeskanzleramt wandern.
  • Das Gleiche betrifft den Bereich Freiwilligenpolitik, wobei es hier eine geteilte Zuständigkeit mit dem Sozialministerium gibt.
  • Für Angelegenheiten der Berufsausbildung von ArbeiterInnen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird künftig Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zuständig sein.

In den Erläuterungen zum Antrag weisen Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) unter anderem auf die großen Herausforderungen im Bereich des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechts durch die anhaltende Covid-19-Pandemie hin. Es erscheine daher sinnvoll, den Aufgabenbereich „Familie und Jugend“ von dem der „Arbeit“ zu trennen und wie vor dem Jahr 2020 wieder dem Bundeskanzleramt zuzuweisen, meinen sie.

Klarstellung im Ausschreibungsgesetz

Ein weiterer Antrag der Koalitionsparteien hat Änderungen im Ausschreibungsgesetz zum Inhalt. Er soll ausdrücklich klarstellen, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist.

Die Regierungsparteien erwarten sich davon eine Professionalisierung und Beschleunigung des Ausschreibungsverfahrens. Zudem werde die Transparenz für BewerberInnen im Hinblick auf die geforderten Anforderungen im Zusammenhang mit dem künftigen Arbeitsplatz erhöht, heißt es.

 

Weitere Meldungen:

  1. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  2. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament
  3. Neue Haftungsregeln entschärfen umfallende Bäume
  4. Lohn- und Sozialdumping: Strafen kommen künftig wieder per Post