
Wien. Der VKI hat einen Hersteller von Schutzmasken geklagt: Es ging um die behauptete Schutzwirkung von Silber gegen das Coronavirus.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage wegen irreführender Geschäftspraktiken gegen die Silvercare GmbH, einen Schutzmaskenherteller, eingebracht. Nun haben die Verbraucherschützer laut Aussendung vor dem Landesgericht (LG) Linz Recht bekommen.
Die Silvercare GmbH darf demnach die von ihr vertriebenen MNS-Masken nicht so bewerben, dass der Eindruck entsteht, sie würden den Träger gegen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) schützen, obwohl die wissenschaftlichen Belege für den Schutz des Trägers nicht als gefestigt anzusehen sind. Das Urteil ist rechtskräftig, so der VKI.
Die Corona-Krise und der MNS
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Verkauf von Corona-Schutzausrüstung Hochkonjunktur. Um am Markt bestehen zu können, überbieten sich Anbieter mit wissenschaftlich nicht belegten Wirksamkeitsversprechen, so der VKI. Dagegen sei man bereits in der Vergangenheit erfolgreich vorgegangen und habe nun neuerlich einen Erfolg verzeichnen können.
Silvercare biete auf seiner Webseite MNS-Masken aus „Superfaser mit integriertem Silber“ an, die – so suggeriert es die Produktbeschreibung – nicht nur Dritte, sondern auch den Träger der Maske wegen des enthaltenen Silberanteils gegen eine Infektion mit dem Coronavirurs schützen sollen. An zahlreichen Stellen auf der Webseite finden sich Informationen zum SARS-CoV-2 Virus und dessen Gefährlichkeit.
Das LG Linz gab dem VKI Recht und beurteilte den Webauftritt als irreführend: Da wissenschaftlich nicht gesichert sei, dass und inwieweit eine (einfache) MNS-Maske den Träger gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 schützt und ein entsprechender Wirksamkeitsnachweis für die Masken von Silvercare bzw. für das darin enthaltene Nanosilber fehlt, seien derartige gesundheitsbezogene Angaben unzulässig.
„Hohe Anforderungen an Gutachten“
Silvercare bewarb die Masken unter anderem damit, dass die „antibakterielle“ Wirkung des Silbers durch „Gutachten renommierter, österreichischer & internationaler Institute“ bestätigt wäre. Abgesehen davon, dass für einen Schutz vor einer Infektion mit Covid-19 die antivirale Wirkung der Fasern entscheidend wäre, geben die angeführten Gutachten zum überwiegenden Teil keinerlei Aufschluss über die mögliche antibakterielle Wirkung von MNS-Masken aus Fasern mit Silberanteil, so der VKI.
„Das Urteil bestätigt, dass für eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben besonders hohe Standards gelten und auch Corona-Schutzausrüstung nur mit wissenschaftlich belegten Wirkungen beworben werden darf“, so Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.