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Recht

Erstes FinTech in der Sandbox der Finanzmarktaufsicht

Helmut Ettl ©FMA

Wien. Das erste Start-up aus der Finanzbranche nimmt an der „Regulatory Sandbox“ der Finanzmarktaufsicht FMA teil: Entwickelt wird eine Blockchain-Handels-App.

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den ersten Teilnehmer in ihre Regulatory Sandbox aufgenommen. In der Sandbox können innovative Geschäftsmodelle, die der Finanzmarktregulierung unterliegen, auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen geprüft und zur regulatorischen Reife entwickelt werden.

Die Sandbox stehe sowohl neu gegründeten Unternehmen (Start-ups) aus der Finanzbranche („FinTech“) als auch bereits beaufsichtigten Finanzdienstleistern zur Erprobung und Entwicklung innovativer FinTech-Geschäftsmodelle offen. „Unsere Regulatory Sandbox soll Innovationen fördern und so den Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Österreich stärken,“ so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung: „Wir als Aufsicht gewinnen dadurch auch einen besseren und tieferen Einblick in die laufenden technologischen Entwicklungen.“

Auch Finanzminister Gernot Blümel freut sich, „dass das jüngst geschaffene Angebot zur Unterstützung von Digitalisierung angenommen wird und nun bereits ein erstes FinTech-Unternehmen in der Sandbox aufgenommen ist.“ In Zeiten der Krise sei die Digitalisierung eine Chance für Unternehmen in Österreich.

Eine App für den Handel von digitalisierten Wertpapieren

Das erste FinTech, das in die Sandbox aufgenommen wurde will eine App für den Handel von Security Token anbieten – digitalen Wertpapieren auf Basis der Blockchain Technologie. Dabei werden Kauf- und Verkaufsaufträge bilateral vermittelt sowie Portfolio Management und Anlageberatung angeboten. Hinzu sollen Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen kommen. Die Antragstellerin strebe eine Konzession als Wertpapierfirma sowie eine  Registrierung als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen an.

Die Regeln in der Sandbox

Bereits während der Testphase hat der Anbieter gegenüber Kunden alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, heißt es weiter: Ohne behördliche Erlaubnis dürfe auch in der Sandbox niemand konzessions- oder registrierungspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten.

Der gesetzlich eingerichtete Regulatory Sandbox Beirat, dem Vertreter der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht angehören, habe im Zulassungsverfahren zum Vorliegen des volkswirtschaftlichen Interesses aus gesamtwirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht sowie zur Test- und Marktreife des Geschäftsmodells Stellung genommen.

Die Regulatory Sandbox ersetzt übrigens nicht die Kontaktstelle FinTech der FMA, die auch weiterhin zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen von FinTechs zur Konzessions-, Registrierungs- , oder Prospektpflicht sei: Die Sandbox sei eine Ergänzung zur Kontaktstelle.

 

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