Corona-Krise. Die Obergrenze für Pauschalbeihilfen wird von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht. Die Obergrenze für den Fixkostenzuschuss steigt von 3 auf 10 Mio. Euro.
Heute hat die Europäische Kommission die 5. Novelle des „Befristeten Rahmens“ für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Covid-19-Krise angenommen. Der Befristete Rahmen stellt seit Mitte März 2020 die zentrale Rechtsgrundlage für Krisenbeihilfen der Mitliedstaaten dar.
Mit der heutigen Annahme wird die Geltungsdauer des ursprünglich mit Jahresende 2020 befristet gewesenen und zunächst bis Ende Juni 2021 verlängerten Rahmens um ein weiteres halbes Jahr, bis zum 31. Dezember 2021, verlängert.
Die frühzeitige EK-Beschlussfassung erlaube eine bessere Vorhersehbarkeit und Planbarkeit der erforderlichen innerstaatlichen Maßnahmen in den nächsten Monaten, so das Wirtschaftsministerium.
Was sich ändert
Die aktuelle Novelle bringt nun folgende Verbesserungen:
- Die Obergrenze für sehr vereinfacht und flexibel zu gewährende Beihilfen wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Der zusätzliche Spielraum ermögliche es, Unternehmen nach der anfänglich unmittelbar notwendigen Liquiditätsstärkung auch bei der Finanzierung von Projekten aus der Krise heraus zu unterstützen.
- Die Obergrenze für Fixkostenzuschüsse wird von 3 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Die neue Obergrenze gewährleiste, dass dieses Förderungsinstrument auch 2021 wirksam zum Einsatz gebracht werden kann und auch Großunternehmen miteinbezogen werden können, für die bereits im Vorjahr die entsprechenden Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren.