
Überblick. Die Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie beleuchtet Andreas Mitterlehner, Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz, in seinem Gastbeitrag sowie demnächst in einem Webinar.
Die Bundesregierung hat mit zahlreichen steuerlichen Maßnahmen auf den Ausbruch der COVID-19-Krise reagiert. Neben umfangreichen Steuer- und Abgabenstundungen, Einführung einer Corona-Kurzarbeit und weiteren Maßnahmen die Unternehmen in der Krise unterstützen sollen, wurde eine Vielzahl von COVID-19-Förderungen beschlossen.
Zahlreiche Förderungen für Unternehmen
Neben dem Härtefallfonds, welcher sich an EPU, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer richtet, steht eine ganze Palette an COVID-Förderungen bereit. Mittlerweile gibt es für Unternehmen unter anderem die folgenden Förderungen:
- Fixkostenzuschuss Phase I
- Fixkostenzuschuss 800.000
- Umsatzersatz
- Verlustersatz
Ganz neu dazugekommen ist noch der Ausfallbonus, der erst Mitte Jänner von Finanzminister Blümel präsentiert wurde. Welche der zahlreichen Förderungen aber die richtige ist und welche Förderungen miteinander kombiniert werden können, ist aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Regelungen nicht mehr zu durchblicken.
Auch ist es aufgrund der Schnelllebigkeit der Materie nicht einfach immer aktuell zu bleiben. So wurde erst Ende Jänner bekannt, dass die EU-Kommission endlich den Beihilfenrahmen nach oben hin geöffnet hat. Bisher war der Fixkostenzuschuss 800.000 mit einer Obergrenze von EUR 800.000 versehen, diese wird nun auf 1,8 Mio EUR angehoben. Die Obergrenze für den Verlustersatz soll von 3 Mio EUR auf 10 Mio EUR angehoben werden.
Die Umsetzung des beihilfenrechtlichen Rahmens auf nationaler Ebene (Anpassung der Richtlinien) ist noch ausständig und bleibt noch abzuwarten. Die Erhöhung des Beihilfenrahmen unterstützt vor allem auch große Unternehmen, die bisher durch die Deckelung oft um zusätzliche Fördermittel umgefallen sind.
Den Überblick behalten
Die Förderungen haben nicht nur unterschiedliche Zielsetzungen, in den Förderungen wurden auch zahlreiche neue Begriffe und Bestimmungen definiert. Um die umfangreichen und komplexen Förderungen zu regeln gibt es neben den Förderrichtlinien im Regelfall auch noch umfangreiche FAQs die die richtige Anwendung der neuen Förderungen sicherstellen sollen.
Aufgrund der Neuheit besteht bei vielen Themen noch erhebliche (Rechts-)Unsicherheit. Darf die Miete für das Geschäftslokal als Fixkosten angesetzt werden, dürfen sich die Eigentümer noch Gewinne ausschütten und welche Personalkosten sind wann ansetzbar? All dies sind Fragen, die im Zuge der Förderbeantragung gelöst werden müssen.
Daneben ist zu beachten, dass bei Falschangaben im Zuge der Antragstellung, Fördermissbrauch bestehen kann. Welcher neben einer Rückforderung der beantragten Förderung auch noch eine strafrechtliche Komponente haben kann.
Bei der Vielzahl der Förderungen ist es auch auf den zweiten Blick oft nicht klar, welche Förderung beantragt werden kann und welche ein Optimum für das Unternehmen bringt. Darüber hinaus sind aber auch noch zahlreiche unterschiedliche Fristen zu beachten. Wird die Antragsfrist versäumt, fällt das Unternehmen um die Förderung um.
Nun wurde bekannt, dass die Europäische Kommission den Rahmen für die COVID-19-Krisenbeihilfen erhöht hat. Damit wird die Obergrenze für den „Fixkostenzuschuss 800.000“ auf 1,8 Mio EUR und die Obergrenze für den „Verlustersatz“ von 3 Mio auf 10 Mio EUR erhöht. Die Umsetzung auf nationaler Ebene (Anpassung der entsprechenden Richtlinien) ist noch ausständig und bleibt noch abzuwarten. Siehe dazu auch die Pressemitteilung von BM Schrammböck: https://www.bmdw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Pauschalbeihilfen.html
Wie findet man die „richtige“ Förderung?
Um Unternehmen und Steuerberater einen Überblick über die dynamische Materie der COVID-Förderungen zu geben, setzen wir uns in unserem Linde-Webinar vom 9. Februar 2021 intensiv mit den COVID-19-Förderungen auseinander. Der Schwerpunkt liegt auf den Spezifika des Fixkostenzuschuss (Phase I und 800.000), Verlustersatz und dem ganz neuen Ausfallbonus. Neben Praxistipps zur bestmöglichen Beantragung der Förderung weisen wir auch auf die notwendigen Formalvoraussetzungen hin, die zu erfüllen sind.
Nähere Infos zum Webinar gibt es hier: https://www.lindeverlag.at/seminar/fixkostenzuschuss-vs-verlustersatz-2492
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH ist eine Steuerberatung und Wirtschaftsprüfungskanzlei, die sich auf Steuerfragen von Unternehmen spezialisiert hat. Unser COVID-19 Taskforce hat im Zuge des Jahres 2020 schon zahlreiche Unternehmen durch den Förderdschungel begleitet.
Der Autor
Andreas Mitterlehner, MSc, LL.B. ist Steuerberater und Partner bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz