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Recht

Staatsanwälte sollen von der Minister-Leine

©ejn

Parlament. Der Justizausschuss des Nationalrats nahm die staatsanwaltlichen Berichtspflichten sowie die Fachaufsicht im Ibiza-Strafverfahren unter die Lupe.

In einer gemeinsamen Initiative von SPÖ, FPÖ und Neos sowie in einem Neos-Entschließungsantrag ging es den Oppositionsfraktionen konkret um eine Abschaffung bestimmter staatsanwaltlicher Berichtspflichten in clamorosen Fällen. Außerdem fordern SPÖ und FPÖ mit einem Entschließungsantrag, der Oberstaatsanwaltschaft Wien im „Ibiza“-Strafverfahren die Fachaufsicht zu entziehen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Drei-Tages-Berichtsfrist soll abgeschafft werden

Die Justizministerin habe dafür Sorge zu tragen, dass eine wirklich unabhängige Justizbehörde vollumfassend und unbeeinflusst aufklären kann, werfen die Oppositionsparteien auf. Dies könne im „Ibiza“-Verfahrenskomplex nur gewährleistet werden, wenn zumindest die Drei-Tages-Berichtspflicht in clamorosen Fällen im Berichtspflichtenerlass der Oberstaatsanwaltschaft Wien in jenen Fällen, in denen bloß aufgrund der Funktion des/der Verdächtigen im öffentlichen Leben ein öffentliches Interesse besteht, abgeschafft werde, fordern SPÖ, FPÖ und Neos in ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag.

Der Erlass der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien sehe für die Vorlage solcher Drei-Tages-Berichte grundsätzlich eine Vorab-Frist von zumindest drei Werktagen vor der Durchführung solcher Verfahrensschritte vor.

Im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss haben dem Antrag zufolge die betroffenen StaatsanwältInnen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Rahmen der Befragungen als Auskunftsperson von einer diesbezüglichen Problematik berichtetet – etwa hinsichtlich Verfahrensverzögerung durch diese Vorab-Informationspflicht in einem mehrstufigen Berichtssystem und entsprechender Bindung von Arbeitsressourcen, wie dem Antrag zu entnehmen ist. In dem Zusammenhang gehe es auch um die Frage nach politischen Einflussnahmen auf die mit dem „Ibiza“-Komplex verbundenen Strafverfahren, so die AntragstellerInnen von SPÖ, FPÖ und Neos.

„Staatsanwaltschaftliche Berichtspflicht ganz abschaffen“

Darüber hinaus setzen sich die Neos für eine einheitliche Rechtsanwendung staatsanwaltschaftlicher Berichterstattung ein und fordern die Abschaffung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten in clamorosen Fällen – also in Fällen, in denen bloß aufgrund der Funktion des/der Verdächtigen im öffentlichen Leben ein öffentliches Interesse besteht.

So sei etwa nicht klar, inwiefern bei clamorosen, rechtlich aber im Grunde unproblematischen Fällen derartige Berichtspflichten der „Qualitätssicherung“ dienen sollen. An dieser Stelle bringe das aktuelle System der fachaufsichtlichen Prüfung die Gefahr einer Zweiklassenjustiz mit sich, in welcher prominenten Persönlichkeiten noch eine „politische Ehrenrunde“ vergönnt werde, während der gemeine Bürger bzw. die gemeine Bürgerin schon längst auf der Anklagebank sitze.

Anstatt der Implementierung zweier verschiedener Modi der Strafverfolgung – eine für Prominente und eine für NormalbürgerInnen – könne lediglich eine einheitliche Rechtsanwendung Sinn und Zweck staatsanwaltschaftlicher Berichterstattung sein. Weiterhin aufrechterhalten sollte laut Antrag zumindest vorerst die Berichtspflicht in rechtlich unklaren Fällen, um erst nach Evaluierung einen nächsten Schritt weiter in Richtung unabhängige Ermittlungsbehörde zu gehen, so die Neos.

OStA Wien soll für Ibiza nicht mehr zuständig sein

SPÖ und FPÖ fordern außerdem die Justizministerin auf, der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Fachaufsicht über die mit dem „lbiza“-Komplex zusammenhängenden Strafverfahren ehestmöglich zu entziehen und einer anderen, „vom Anschein von Befangenheit freien Oberstaatsanwaltschaft“ zu übertragen.

Der Umgang der Justiz mit dem Fall „Ibiza“ sei im höchsten Maße dafür entscheidend, ob der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Strafrechtspflege in der öffentlichen Wahrnehmung der Bevölkerung genüge getan wird, werfen die beiden Fraktionen in einem Entschließungsantrag auf. Es müsse sichergestellt sein, dass auch die Fachaufsicht unbefangen agiere.

 

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