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Business, Recht

EU plant bessere Koordination bei künftigen Pandemien

©ejn

Parlament. Europa soll gegen künftige Pandemien vereint vorgehen, so die EU-Kommission. Weitere Pläne betreffen Verbraucherrechte, die Beschäftigten von Online-Plattformen und mehr.

Die EU-Kommission will aus dem holprigen Start bei der Zusammenarbeit der EU-Länder im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie Konsequenzen ziehen. Im Falle schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren soll die Europäische Union künftig eine stärkere koordinierende Rolle einnehmen, schlägt sie vor.

Zudem spricht sie sich dafür aus, einen EU-weiten Vorsorgeplan für Gesundheitsrisken und Pandemien auszuarbeiten sowie dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittelagentur EMA mehr Gewicht zu verleihen. Das geht aus einem Bericht von Gesundheits- und Sozialminister Rudolf Anschober über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich hervor, der vor kurzem dem Nationalrat und dem Bundesrat übermittelt wurde, so die Parlamentskorrespondenz.

Verbesserung des Krisenmanagements bei Pandemien

Konkret hat die EU-Kommission zur Verbesserung der Koordination und des Krisenmanagements im Falle von Pandemien und anderen grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren im vergangenen November die Schaffung einer „Europäischen Gesundheitsunion“ angeregt und dazu auch drei Verordnungsvorschläge vorgelegt. So sollen etwa – ergänzend zu einem EU-Vorsorgeplan für Gesundheitsrisken und Pandemien – mit Unterstützung von EU-Agenturen auch nationale Pläne erstellt und diese regelmäßig Audits und Stresstests unterzogen werden. Zudem werden erweiterte Meldepflichten für die Mitgliedstaaten, etwa über freie Krankenhausbetten, Intensivpflegekapazitäten und die Anzahl der medizinischen Fachkräfte, vorgeschlagen.

Auch für die zentrale Entwicklung, Bevorratung und Beschaffung krisenrelevanter Produkte im Falle der Ausrufung eines EU-Notstands will die EU-Kommission rechtliche Vorkehrungen treffen. Bei Bedarf soll es möglich sein, eine EU-Gesundheits-Taskforce zu mobilisieren und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten zu entsenden.

Weitere Vorschläge betreffen die EU-weite Überwachung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, verbesserte Kapazitäten der ECDC zur Risikoanalyse und mehr Kompetenzen für die EMA, etwa was die Abfederung von Engpässen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten und die Überwachung der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen betrifft. Für ein neues „EU4Health“-Programm sollen überdies deutlich mehr budgetäre Mittel als für das Vorgängerprogramm zur Verfügung stehen.

Neue Forschungs-Agentur ist möglich

Für das vierte Quartal 2021 hat die Kommission Vorschläge zur Einrichtung einer Agentur für biomedizinische Forschung und Entwicklung sowie zu einem „europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ angekündigt. Eine Konferenz im April zum Thema Arzneimittelversorgung werde sich auch mit der im November vorgelegten europäischen Arzneimittelstrategie beschäftigen. Ziele der Strategie sind unter anderem mehr Autonomie der EU in Bezug auf Produktions- und Lieferkapazitäten und mehr Transparenz bei der Lieferkette.

Nationale Zuständigkeit ist Österreich wichtig

Österreich steht den bisher am Tisch liegenden Vorschlägen grundsätzlich positiv gegenüber, wie im Bericht betont wird. Allerdings poche Gesundheitsminister Anschober auf die Wahrung der nationalen Zuständigkeit im Gesundheitsbereich.

Weiters im Gesundheitsbereich angekündigt hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Blut, Gewebe und Zellen und eine Evaluierung der Beihilfevorschriften für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse. Für Mai ist ein Krebsforschungsgipfel geplant. Darüber hinaus wird auf EU-Ebene weiterhin über einen schon länger vorliegenden Verordnungsvorschlag zur gemeinsamen klinischen Bewertung zentral zugelassener Arzneimittel und ausgewählter Medizinprodukte verhandelt.

Aktionsplan soll Vertrauen in das europäische Sozialmodell stärken

Was den Bereich Soziales betrifft, plant die EU-Kommission dem Bericht zufolge noch im ersten Quartal 2021 die Vorlage eines Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR). Dieser soll nicht nur einen Beitrag zur Erholung der wirtschaftlichen Lage in der EU leisten, sondern auch für mehr soziale Gerechtigkeit beim digitalen und ökologischen Wandel sorgen und das Vertrauen in das europäische Sozialmodell stärken. In diesem Zusammenhang ist Anfang Mai auch ein zweitägiger Sozialgipfel in Porto unter Beteiligung der europäischen Sozialpartner und der Zivilgesellschaft in Aussicht genommen.

Voraussichtlich ebenfalls im 1. Quartal wird eine Empfehlung für eine „europäische Kindergarantie“ auf den Tisch kommen. Mit diesem Vorhaben möchte die EU-Kommission gegen Kinderarmut in der EU und soziale Ausgrenzung vorgehen. Alle Kinder sollten Zugang zu Basisdiensten wie Gesundheit, Bildung und angemessenes Wohnen haben. Das Papier wird zwar rechtlich unverbindlich sein, soll aber eine Basis für mehrjährige nationale Aktionspläne bis mindestens 2030 bilden. Außerdem ist geplant, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Pläne durch EU-Mittel zu unterstützen.

Auch die neue EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung und ein in Aussicht gestelltes Grünbuch zum Thema Altern stehen heuer auf der europäischen Agenda. Dem aktuellen EU-Ratsvorsitz Portugal ist darüber hinaus die Eingliederung wohnungsloser Menschen in die Gesellschaft ein wesentliches Anliegen. Dazu soll eine europäische Plattform entwickelt werden.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte

Mit dem für das erste Quartal 2021 avisierten Legislativvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte will die Europäische Kommission einen weiteren Schritt für faire, menschenwürdige und transparente Arbeitsbedingungen und für angemessenen Sozialschutz setzen. Zudem hat sie für das vierte Quartal die Vorlage eines Aktionsplans für die Sozialwirtschaft in Aussicht gestellt.

Schon seit längerem auf EU-Ebene in Verhandlung steht ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der EU-Länder. Trotz der weiterhin zähen Verhandlungen könnte es hier nach Einschätzung des Sozialministeriums heuer zu einer Einigung kommen. Österreich wehrt sich laut Bericht jedenfalls nach wie vor gegen eine Änderung der Grenzgänger-Regelung in Bezug auf die Gewährung von Arbeitslosengeld und drängt auf die Aufnahme einer Regelung zur Indexierung von Familienleistungen.

Stärkung von Verbraucherrechten

Im Bereich Konsumentenschutz hat die EU-Kommission im November vergangenen Jahres eine neue „Verbraucheragenda“ für den Zeitraum 2020 bis 2025 vorgelegt und in diesem Zusammenhang insgesamt 22 Maßnahmen angekündigt, darunter auch einige Legislativakte. So soll bis zum Sommer eine Nachfolgeregelung für die Produktsicherheitsrichtlinie am Tisch liegen, wobei Österreich unter anderem konkrete Anforderungen an Produktrückrufe sowie Verbesserungen beim europäischen Schnellwarnsystem RAPEX für wichtig erachtet.

Außerdem will die Kommission – unter anderem mit einem Paket zur Kreislaufwirtschaft – die Sammlung, Wiederverwendung und Reparatur von Mobiltelefonen, Laptops und anderen Geräten forcieren sowie Praktiken wie eine geplante „Obsoleszenz“ von Produkten, also ein vordefiniertes Kaputtwerden, und „Greenwashing“ Einhalt gebieten. Auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verbraucherkreditrichtlinie ist in Planung.

 

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