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Bildung & Uni, Recht

Neues Fachbuch: Der gerichtliche Vergleich

©LexisNexis

Praxisfragen. Vergleiche sind vor Gericht oft erwünscht, doch sie können auch selbst Probleme aufwerfen. Ein neues Buch nimmt sie unter die Lupe.

In Österreich gibt es in etwa 80.000 Zivilprozesse pro Jahr, rund jeder dritte endet mit einem gerichtlichen Vergleich. Trotz der erheblichen Praxisrelevanz dieses Rechtsinstituts sind – nicht zuletzt aufgrund der spärlichen gesetzlichen Regelungen – nach wie vor viele Fragen umstritten, heißt es bei Verlag LexisNexis: Das betreffe einerseits wissenschaftliche „Dauerbrenner“ wie die Rechtsnatur oder die Aufgreifbarkeit von Mängeln, andererseits auch zahlreiche praktische Problemstellungen wie etwa die Protokollierung, die Auslegung oder den Widerruf des Vergleichs.

Der Inhalt

„Der gerichtliche Vergleich“ soll eine umfassende Abhandlung dieses Themenkomplexes bieten, die ein besseres Verständnis des gerichtlichen Vergleichs und eine leichtere Handhabbarkeit in seiner praktischen Anwendung ermöglichen will.

Behandelt werden neben Rechtsnatur und Tatbestandsmerkmalen auch seine Abschlussvoraussetzungen, die inhaltliche Ausgestaltung, der formelle Abschluss, die Rechtswirkungen sowie die Bekämpfbarkeit des mangelhaften Vergleichs.

Denn auch wenn der Vergleich sozusagen gesellschaftlich erwünscht ist und vor Gericht – nicht zuletzt vom Richter selbst – häufig auf ihn hingearbeitet wird: In der Praxis ergeben sich immer wieder Probleme, sagt Autor Philipp Anzenberger in einem Interview auf einer LexisNexis-Themenseite. Da können etwa Fragen auftauchen wie:

  • Was genau muss das Gericht beachten und prüfen?
  • Inwieweit und unter Einhaltung welcher Modalitäten ist ein Tonbandvergleich zulässig?
  • Wie funktioniert der Vergleichswiderruf?
  • Was ist beim Vergleichsabschluss gebührenrechtlich zu beachten?

Der Autor:

Assoz.-Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger (Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz) hat Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre und Geographie (im Rahmen von Umweltsystemwissenschaften) studiert und ist für die Fächer Zivilverfahrensrecht und Bürgerliches Recht habilitiert. Er ist Fachautor von Monographien, Kommentierungen und Aufsätzen in diesen Rechtsbereichen.

 

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