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Business, Recht, Steuer

Homeoffice-Gesetz: Steuerberater warnen vor Fallen

Peter Wundsam ©Mazars

Wien. Steuerberater kritisieren das Homeoffice-Gesetz: 40.000 Beschäftigte gehen leer aus, die Dokumentationspflicht sei zu umfangreich, manche Regeln zu streng.

Als „ersten Schritt in die richtige Richtung, aber keinen großen Wurf“, bewertet Peter Wundsam, Managing Partner des Steuerberatungsunternehmens Mazars Austria das am Dienstag in Begutachtung geschickte Homeoffice-Gesetz mit zahlreichen Neuerungen. Die Hauptkritikpunkte:

  • Durch die nach wie vor „geradezu prohibitive“ steuerliche Definition des Arbeitszimmers profitieren freie DienstnehmerInnen und Gewerbetreibende gar nicht vom Gesetz.
  • Drei Euro Pauschalbetrag pro Tag Homeoffice (für maximal 100 Tage) würden die tatsächlichen anteiligen Mehrkosten für Miete, Heizung oder Strom nicht abdecken.
  • Da Arbeitgeber die Homeoffice-Tage der MitarbeiterInnen erfassen müssen, gibt es einen Mehraufwand in der Lohnverrechnung.

„Dafür, dass es von der ersten Ankündigung bis zum Gesetzesentwurf fast ein Jahr gedauert hat, hätte ich mir persönlich ein mutigeres Homeoffice-Gesetz erwartet“, so Wundsam. Er schlägt als Alternative 100 Euro Pauschale pro Monat für ArbeitnehmerInnen vor, und zwar für jene, die jeden Tag im Homeoffice arbeiten. Bei nur teilweisem Homeoffice sollte es den aliquoten Teil für tatsächliche Heimarbeitstage geben.

Steuerliche Kritikpunkte am Homeoffice-Gesetz

Die Kanzlei sieht außerdem einige steuerrechtliche Probleme beim Gesetzesentwurf. Diese sind konkret:

  • Arbeitszimmer wird streng gesehen: Nützen Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer zu mehr als fünf Prozent privat, werden Ausgaben dafür vom Finanzamt nicht anerkannt. Diese prohibitive Definition wird auch durch den neuen Gesetzesentwurf nicht verändert.
  • Kein vollständiger Kostenersatz: Drei Euro pro Tag decken die tatsächlichen Mehrkosten durch Homeoffice nicht.
  • Keine Erleichterung der Dokumentationspflicht: Arbeitnehmer konnten schon bisher Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen – hier gebe es keine Verbesserung, das „Belegesammeln“ gehe weiter.
  • „Zettelwirtschaft in der Lohnverrechnung“: ArbeitgeberInnen müssen die Homeoffice-Tage ihrer  Arbeitnehmer erfassen.

Positiv wertet Wundsam, dass die Steuerfreiheit für Homeoffice auch für Sozialversicherung, Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag gelten und der Versicherungsschutz ausgedehnt wurde.

 

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