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Finanz, Recht, Tools

FMA: Hinweise von Whistleblowern nehmen stark zu

©ejn

Wien. Mehr als die Hälfte der Hinweise an die österreichische Finanzmarktaufsicht betreffen Anlagebetrug, insbesondere mit Krypto-Assets.

Whistleblower haben sich zu einer wichtigen Informationsquelle für die Finanzmarktaufsicht (FMA) entwickelt. So wurden im Jahr 2020 insgesamt 278 Hinweise über die Whistleblower-Plattform auf der Website der FMA eingebracht, teilt die Behörde mit. Dies sei ein neuer Rekordwert seit Einführung des Systems im Jahr 2014 und eine Steigerung um 57% in den vergangenen fünf Jahren.

Dabei erweisen sich laut FMA etwa neun von zehn Hinweise als aufsichtsrelevant. Von den 245 Hinweisen, die tatsächlich den Zuständigkeitsbereich der Finanzmarktaufsicht betrafen, bezogen sich:

  • 120 auf Anlagebetrug,
  • 77 auf Banken,
  • 19 auf Wertpapiergeschäfte,
  • 15 auf Geldwäscherei.
  • 9 auf unerlaubten Geschäftsbetrieb und
  • 4 auf Versicherungen und Pensionskassen.

Verschlüsselte Kommunikation

Die webbasierte Whistleblower-Plattform garantiere den Hinweisgebern Anonymität „Die Informationen werden kryptographisch verschlüsselt, so ist es weder für uns noch für Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller.

Gleichzeitig ermögliche ein anonymisiertes, ebenso abgesichertes Postfach die Kommunikation zwischen der Behörde und dem Hinweisgeber, wenn dieser das ermöglicht.

Betrugsmasche Kryptowährungen

Zwei Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betreffen derzeit Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen, wobei der Vertrieb über Online-Trading-Plattformen im Internet erfolgt.

Neben dem Vertrieb betrügerischer Krypto-Assets nehme auch der kriminelle Handel mit virtuellen Währungen weiter zu. Auf dubiosen Trading-Plattformen werden insbesondere finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten, obwohl das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten und das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt ist.

Ein Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.

Die Whistleblower-Hinweise an die FMA im Jahr 2020 haben insgesamt zu sieben Investorenwarnungen und 42 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft geführt.

 

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